Wir kennen den Unterschied zwischen Haushaltseklat und Haushaltsetat.
Die Hauptversammlung am 27.02.2020 verteilt 4.000 EUR an Fachbereiche, außerfachliche Bereiche und größere Projekte. Fachkonferenzen können ab sofort jeweils einen Antrag auf Förderungen stellen. Die maximale Förderhöhe je Antrag beträgt 1.000 EUR.
Berücksichtigt werden können nur die Anträge, die den Verein bis zum 21.02.2020 erreichen, damit der Vorstand eine Beschlussvorlage erarbeiten kann.
Die Anträge sind formlos zu stellen und ausreichend zu begründen.
Ist das Antragsvolumen größer als die zur Verteilung bereit stehenden finanziellen Mittel, entscheiden die anwesenden Mitglieder des Vereins, welche Anträge Berücksichtigung finden und in welcher Höhe die Förderungen ausfallen sollen.
Der Förderhöchstbetrag pro Fachbereich setzt sich aus einem maximalen Sockelbetrag von 500 EUR und einem Bonusbetrag von ebenfalls maximal 500 EUR zusammen. Der Sockelbetrag orientiert sich am Volumen der Antragstellungen. Der Bonusbetrag korreliert mit dem prozentualen Mitgliederanteil einer Fachschaft im Förderverein. Wie groß der Anteil jeder Fachschaft im Förderverein ist, zeigt die folgende Grafik:
Beispielrechnung für die FaKo Kunst: (Sockelbetrag=500)+(Bonusbetrag=50%*500=250) ergeben 750 EUR Maximalförderung
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung erhalten Antragsteller*innen eine Einladung zur Hauptversammlung, um den Antrag auf der Versammlung näher erläutern bzw. Nachfragen beantworten zu können. Anträge, deren Antragsteller*innen nicht anwesend sind, können von der Berücksichtigung ausgeschlossen werden.
Rund 15% aller Beitragsmittel sind an die Fachbereiche der MNGE ausgeschüttet worden. Das sind über 133.000 EUR.