Es fehlen Mittel für den Bezug von Materialien. Aber auch der Besuch von Referent*innen, Autor*innen, Teamer*innen oder Workshop-Leiter*innen ist oft mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Checkliste:
A Bei Gesamtkosten des Projektes bis einschließlich 75 EUR übernimmt der Förderverein 100% der Gesamtkosten.
Ist dies zutreffend, gleich weiter zu F.
B Liegen die Gesamtkosten des Projektes über 500 EUR und ist bis zum Projektstart noch mindestens 1/2 Jahr Zeit?
> Nachfrage beim Förderverein wegen der Bezuschussung durch Stiftungsmittel.
info@fv-mnge.de
C Wenn es sich bei dem Projekt um eine angeleitete Aktivität der kulturellen Bildung handelt, für das zusätzliche Kosten anfallen, können BuT-Anträge auf Kostenübernahme in der anteiligen Höhe beantragt werden. Schüler*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bis zu 180 EUR pro Jahr abrufen.
Erläuterungen:
Förderungen nach Anlage 7 sind eigentlich gedacht für die Teilhabe am kulturellen Leben in Gemeinschaften außerhalb der Schule. Allerdings gibt es Überschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen mit geleiteten Angeboten innerhalb der Schule, wie sie eingangs erwähnt worden sind.
Zu prüfen ist in jedem Einzelfall, ob die zustehenden Fördermittel nach Anlage 7 nicht bereits aufgebraucht sind durch Beiträge für Sportverein, Musikschule, Ferienfreizeiten usw.
F Liegen die verbleibenden Kosten bis 100 EUR, so übernimmt der Förderverein 100%. Liegen die verbleibenden Kosten über 100 EUR, so bezuschusst der Förderverein das Projekt mit maximal 100 EUR.
Der Besuch einer Theatervorstellung, eines Konzertes oder eines Museums sind Ereignisse, an die man sich auch nach seiner Schulzeit gut erinnern kann. Auch ein Wandertag ist eine willkommene Zäsur vor der nächsten Lernstrecke im Schulgebäude. Der Nachteil derartiger Events sind die anfallenden Kosten für Verkehrsmittel und/oder Eintrittsgebühren. Hierfür können Fördermittel beantragt werden. Für Verpflegungskosten muss jede Schüler*in selbst aufkommen.
Checkliste:
A Bei Gesamtkosten des Projektes bis einschließlich 3 EUR pro Schüler*in übernimmt der Förderverein 100% der Gesamtkosten.
Trifft dies zu, gleich weiter bei E
B Liegen die Gesamtkosten des Projektes über 500 EUR und ist bis zum Projektstart noch mindestens 1/2 Jahr Zeit?
> Nachfrage beim Förderverein wegen der Bezuschussung durch Stiftungsmittel
info@fv-mnge.de
C Für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen nach Bildung und Teilhabe ist ein Antrag auf anteilige Kostenübernahme zu stellen.
E Liegen die verbleibenden Kosten bis 100 EUR, so übernimmt der Förderverein 100%. Liegen die verbleibenden Kosten über 100 EUR, so bezuschusst der Förderverein das Projekt mit maximal 100 EUR.
Förderung für ein Projekt außerhalb der Schule
Belege bitte spätestens nach Projektabschluss zeitnah als Anhang per E-Mail oder als Original/Kopie per Postfach beim Förderverein einreichen
Macht euer Projekt nach außen bekannt. Für jeden Bericht in einem öffentlichen Medium erhaltet ihr 25 EUR vom Förderverein.
Wir sind in öffentlichen Medien
Ausgefülltes Formular bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Jahrgangsteams haben keine geordnete finanzielle Grundlage. Somit fehlen Mittel für den Bezug von Materialien. Aber auch der Besuch von Referent*innen, Autor*innen, Teamer*innen oder Workshop-Leiter*innen ist oft mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Jahrgangsprojekte haben in der Regel eine Vorbereitungszeit von 3-6 Monaten. Diese Zeit sollte auch genutzt werden, um finanzielle Zuständigkeiten im normalen Haushalt der Schule auszuloten. Nicht selten gibt es Ressourcen in den Fachbereichen, die genau ins Konzept passen. Auch die Nachfrage in der Elternschaft kann sich sowohl materiell als auch ideell auszahlen.
Die Bewerbung von Zweckgebundenen Geld- oder Sachspenden bietet sich als weitere Finanzierungsmöglichkeit an. Hier gibt es vom Förderverein nützliche Tipps und Unterstützung.
Projekte, die eine öffentliche Präsentation oder ein Druckerzeugnis haben, sollten sich auch um Unterstützung aus der Wirtschaft bemühen. Auch hier hilft der Förderverein weiter.
Der Förderverein übernimmt pro Jahrgang und Schuljahr bis zu 500 EUR der Gesamtkosten.
Wie bei allen Projekten ist zu unterscheiden, ob die Veranstaltung innerhalb oder außerhalb des Schulgrundstückes stattfindet. Bitte entsprechend beantragen.
Checkliste:
A-1 Bei Gesamtkosten des Projektes bis einschließlich 250 EUR übernimmt der Förderverein 100% der Gesamtkosten.
Ist dies zutreffend, gleich weiter zu F-1.
B-1 Liegen die Gesamtkosten des Projektes über 500 EUR und ist bis zum Projektstart noch mindestens 1/2 Jahr Zeit?
> Nachfrage beim Förderverein wegen der Bezuschussung durch Stiftungsmittel.
info@fv-mnge.de
C-1 Wenn es sich bei dem Projekt um eine angeleitete Aktivität der kulturellen Bildung handelt, für das zusätzliche Kosten anfallen, können BuT-Anträge auf Kostenübernahme beantragt werden. Schüler*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bis zu 180 EUR pro Jahr abrufen.
Erläuterungen:
Förderungen nach Anlage 7 sind eigentlich gedacht für die Teilhabe am kulturellen Leben in Gemeinschaften außerhalb der Schule. Allerdings gibt es Überschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen mit geleiteten Angeboten innerhalb der Schule, wie sie eingangs erwähnt worden sind.
Zu prüfen ist in jedem Einzelfall, ob die zustehenden Fördermittel nach Anlage 7 nicht bereits aufgebraucht sind durch Beiträge für Sportverein, Musikschule, Ferienfreizeiten usw.
F-1 Liegen die verbleibenden Kosten unter 500 EUR, so übernimmt der Förderverein 100%. Liegen die verbleibenden Kosten über 500 EUR, so bezuschusst der Förderverein das Projekt mit maximal 500 EUR.
Checkliste:
A-2 Bei Gesamtkosten des Projektes bis einschließlich 250 EUR pro Schüler*in übernimmt der Förderverein 100% der Gesamtkosten.
Trifft dies zu, gleich weiter bei E-2
B-2 Liegen die Gesamtkosten des Projektes über 500 EUR und ist bis zum Projektstart noch mindestens 1/2 Jahr Zeit?
> Nachfrage beim Förderverein wegen der Bezuschussung durch Stiftungsmittel
info@fv-mnge.de
C-2 Ist die Veranstaltung mit zusätzlichen Kosten für Fahrt und/oder Eintritt verbunden? Für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen nach Bildung und Teilhabe ist ein Antrag auf anteilige Kostenübernahme zu stellen.
E-2 Liegen die verbleibenden Kosten unter 500 EUR, so übernimmt der Förderverein 100%. Liegen die verbleibenden Kosten über 500 EUR, so bezuschusst der Förderverein das Projekt mit maximal 500 EUR.
Förderung für ein JG-Projekt außerhalb der Schule
Belege bitte spätestens nach Projektabschluss zeitnah als Anhang per E-Mail oder als Original/Kopie per Postfach beim Förderverein einreichen.
Macht euer Projekt nach außen bekannt. Für jeden Bericht in einem öffentlichen Medium erhaltet ihr 25 EUR vom Förderverein.
Wir sind in öffentlichen Medien
Ausgefülltes Formular bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Schulprojekte zeigen, dass man Großes erreichen kann, wenn alle ihren kleinen Beitrag einbringen. Sie können pädagogisch sehr viel bewegen und werden mit bis zu 2.000 EUR gefördert.
Schulprojekte haben nicht selten eine Vorbereitungszeit von über einem Jahr. Diese Zeit sollte auch genutzt werden, um finanzielle Zuständigkeiten im normalen Haushalt der Schule auszuloten. Nicht selten gibt es auch Ressourcen in den Fachbereichen, die genau ins Konzept passen.
Auch die Nachfrage in der Elternschaft kann sich sowohl materiell als auch ideell auszahlen. Die Bewerbung von Zweckgebundenen Geld- oder Sachspenden bietet sich als weitere Finanzierungsmöglichkeit an. Hier hilft der Förderverein gerne weiter.
Projekte, die eine öffentliche Präsentation oder ein Druckerzeugnis haben, sollten sich auch um Unterstützung aus der Wirtschaft bemühen. Tipps vom Förderverein sind auch hier selbstverständlich.
Im Vorfeld sollte auch geklärt werden, ob es sich bei dem Projekt um angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung innerhalb des Schulgeländes handelt, für das zusätzliche Kosten anfallen. In diesen Fällen könnte eine anteilige Kostenübernahme möglich sein nach
Findet das Schulfest (auch) außerhalb des Schulgeländes statt, können zusätzliche Kosten für Fahrt und/oder Eintritt bei anspruchsberechtigten Schüler*innen nach Bildung und Teilhabe beantragt werden.
Der Förderverein beteiligt sich mit bis zu 2.000 EUR an den Kosten. Das zuständige Gremium des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Deshalb ist der Antrag rechtzeitig vor der Hauptversammlung des Fördervereins (i.d.R. im Frühjahr) zu stellen.
Der Antrag ist formlos zu stellen und ausreichend zu begründen. Dazu gehört eine Auflistung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Schulprojektes.
Der/die Antragsteller*in erhält eine Einladung zur Hauptversammlung. Hier sollte er/sie für Fragen aus dem Kreis der Mitglieder zur Verfügung stehen.
Belege bitte spätestens nach Projektabschluss zeitnah als Anhang per E-Mail oder als Original/Kopie per Postfach beim Förderverein einreichen.
Ein Schulfest gehört in die Medien. Für jeden Bericht in einem öffentlichen Medium gibt's noch einmal 25 EUR on Top vom Förderverein.
Wir sind in öffentlichen Medien
Ausgefülltes Formular bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Der Förderverein fördert Schulpartnerschaften, die im Schulprogramm verankert sind.
Die Höhe der Förderung sowie die Art richten sich nach dem konkreten Anlass.
Checkliste:
A Bei Gesamtkosten des Projektes bis einschließlich 250 EUR übernimmt der Förderverein 100% der Gesamtkosten.
Ist dies zutreffend, gleich weiter zu F.
B Liegen die Gesamtkosten des Projektes über 500 EUR und ist bis zum Projektstart noch mindestens 1/2 Jahr Zeit?
> Nachfrage beim Förderverein wegen der Bezuschussung durch Stiftungsmittel.
info@fv-mnge.de
C Wenn das Projekt innerhalb des Schulgebäudes stattfindet und es sich um eine angeleitete Aktivität der kulturellen Bildung handelt, für das zusätzliche Kosten anfallen, können BuT-Anträge auf anteilige Kostenübernahme beantragt werden. Schüler*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bis zu 180 EUR pro Jahr abrufen.
Erläuterungen:
Förderungen nach Anlage 7 sind eigentlich gedacht für die Teilhabe am kulturellen Leben in Gemeinschaften außerhalb der Schule. Allerdings gibt es Überschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen mit geleiteten Angeboten innerhalb der Schule, wie sie eingangs erwähnt worden sind.
Zu prüfen ist in jedem Einzelfall, ob die zustehenden Fördermittel nach Anlage 7 nicht bereits aufgebraucht sind durch Beiträge für Sportverein, Musikschule, Ferienfreizeiten usw.
D Wenn das Projekt außerhalb des Schulgebäudes stattfindet und mit zusätzlichen Kosten für Fahrt und/oder Eintritt verbunden ist, so kann für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen nach Bildung und Teilhabe ein Antrag auf anteilige Kostenübernahme gestellt werden.
G Weitergehende finanzielle Unterstützungen können rechtzeitig formlos an die Hauptversammlung des Vereins gestellt werden. Diese findet in der Regel im Frühjahr statt.
Sie geben den Lesern, Zuhörern und Zuschauern einen guten Einblick in "Lebendige Schule".
Als Belohnung winken 25 EUR pro Veröffentlichung.
Gesamtschule kann so spannend sein! Leider wissen das immer noch zu wenige. Mit Hilfe von Tageszeitungen, Stadtteilblättern, Rundfunk, Fernsehen und Internet können wir gleichzeitig viele Menschen darüber informieren
Solche Aktivitäten finden täglich in der Martin-Niemöller-Gesamtschule statt. Sie machen den Beteiligten viel Spaß, aber sie machen häufig auch viel (Mehr-)Arbeit. Dabei kommt es immer wieder vor, dass niemand daran denkt, die Öffentlichkeit über die Aktivitäten zu informieren. Deshalb belohnen wir jeden eingereichten Beitrag aus den Medien über Aktionen von Fachbereichen, Klassen, Kursen, AG's oder einzelnen Schüler*innen der Schule. Die folgende Liste ist beispielhaft und nicht abschließend:
Es gibt jedoch zwei Bedingungen:
Der Antrag ist von den projektbegleitenden Lehrer*innen zu stellen. Die Prämien werden nur auf das Klassenkonto der Antragsteller*in überwiesen und sind treuhänderisch zu verwenden.
Prämien für Berichte in den Medien
Das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit den Belegen als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Klassen, Kurse, Jahrgänge, Fachbereiche, Ganztagsbereiche oder die ganze Schule führen Projekte durch. Die Frage einer Finanzierung stellt sich oft gleich zu Beginn, denn viele Projekte verursachen Kosten.
Auch wenn die Finanzierung prinzipiell gesichert ist, stehen die Mittel nicht immer bereits dann zur Verfügung, wenn Anzahlungen für Buchungen oder Rechnungen für Materialaufwand zu begleichen sind. Werden größere Summen fällig, stellt sich die Frage der Finanzierung.
Der Förderverein gewährt Projekten ganz unkompliziert ein zinsloses Treuhand-Darlehen bis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Kostendeckung. Die Obergrenze des Darlehens ist begrenzt auf 10.000 EUR unter der Voraussetzung, dass der Verein diese Summe aufbringen kann.
Die Projektleitung stellt den Darlehensantrag stellvertretend für die Projektgruppe.
Erforderliche Angaben sind
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Überweisung der Projektleitung auf das Konto des Fördervereins spätestens zum Ende des Monats, in dem sämtliche zugesagten Projektmittel verfügbar sind.
Treuhand-Darlehen für Projekte
Das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit dem Projekt-Finanzierungsplan als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Projekte mit hohem Finanzbedarf
weitere Informationen zu Stiftungen haben wir hier
Zuständig für die Bearbeitung
Förderverein MNGE
Wir machen mit Fördergeldern und gezielter Beratung vieles möglich.