Die Kontrollgremien des Vereins
erwarten von der Geschäftsführung
sparsame Haushaltsführung,
gerechte Verteilung der Mittel,
transparente Ausgabenprotokolle.
Die Geschäftsführung des Vereins
legt großen Wert auf
zeitsparende Antragstellungen,
schnelle Hilfeleistungen,
wenig Bürokratismus.
Wir schenken Antragsteller*innen Zeit, denn Zeit ist oft knapper als Geld.
Antragstellung und Antragsbearbeitung sollen schnell und unkompliziert ablaufen. Deshalb gibt es beim Förderverein maßgeschneiderte Seiten für diverse Unterstützungen.
Hier findet man auf der einen Seite gebündelt fallbezogene Informationen und Tipps zu Leistungen des Fördervereins, aber auch (immer vorrangig zu beantragende) Fördermöglichkeiten gemäß „Bildung und Teilhabe“ (BuT) oder aber aus Stiftungsmitteln.
Für sämtliche Antragsarten stehen die benötigten Formulare als PDF-Download bereit.
Unsere Antragsformulare lassen sich digital ausfüllen. Aufgrund unterschiedlicher Arbeitsweisen verschiedener Endgeräte (Desktop/Tablet/Mobil) und Betriebssysteme gibt es zahllose Möglichkeiten. Bewährt sind beim
Anträge lassen sich schnell bearbeiten,
wenn sie von Lehrkräften gestellt werden, weil diese
- bestens informiert sind über die Antragsgründe,
- einen Amtseid abgelegt haben,
- für die Durchführung von Klassengeschäften ein Treuhandkonto führen.
Fördermittel für einen Antrag werden gewährt,
wenn der Antrag von Lehrkräften
- vollständig ausfüllt wird,
- ausreichend und nachvollziehbar begründet wird,
- die Belege dem Verein zumindest in Kopie vorliegen.
Ausgefüllte Anträge an den Förderverein sind einzureichen
- entweder digital per Email an >> info@fv-mnge.de (Bearbeitungszeit ca. 2 Schultage)
- oder analog als Ausdruck in das >> Postfach im zentralen LZ (Bearbeitungszeit ca. 1 Woche).
Auszahlungen werden grundsätzlich nur auf Treuhandkonten vorgenommen.
Die Mitgliederversammlung hat dem Vorstand eine generelle Entscheidungsbefugnis bis zur Grenze von 250 EUR pro Fall erteilt. Höhere Mittelzuflüsse brauchen vorab die Entscheidung der Vollversammlung, wenn nicht in den Erläuterungen zu den Antragsbereichen bereits andere Grenzwerte festgelegt sind.
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sie erhalten zusätzlich zu den laufenden Transferleistungen, die sie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts benötigen, Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, wenn sie
- Leistungen nach dem SGB II erhalten (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Aufstockende Leistungen) >>Info-Link
- Kinderzuschlag beziehen >>Info-Link
- Wohngeld beziehen >>Info-Link
- Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen >>Info-Link
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen >>Info-Link
Zuständig ist die Stadt Bielefeld, Amt für soziale Leistungen (Sozialamt), Abteilung Leistungen für Bildung und Teilhabe, Jugendberufsagentur, Herforder Str. 71, 4. Obergeschoss, 33602 Bielefeld.
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und zusätzlich Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Telefon-Hotline: 0521 51-0
Um überhaupt Leistungen beziehen zu können, ist die Abgabe eines Hauptantrages für jedes Kind erforderlich.
Am 01.08.2019 ist das "Starke-Familien-Gesetz" in Kraft getreten. Die finanziellen Leistungen wurden deutlich erhöht und für einige Förderungen können Sammelanträge (S) durch die Schule möglich werden. Der Umstellungsprozess wird ungefähr 1 Jahr dauern. Wir versuchen mit unseren Informationen immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
Überblick zu den einzelnen BuT-Leistungsarten
Diese Leistungen müssen extra beantragt werden und der Bedarf ist zu belegen.
Ausführliche Informationen auf den Seiten der Stadt Bielefeld zu BuT >>Info-Link
Der Förderverein hat die ausführlichen Informationen ausgewertet.
Passgenau zu unseren Förderungen werden wir auf mögliche BuT-Anträge hinweisen.
Hinweisen möchten wir jetzt auf kausale Zusammenhänge, die bei allen Antragstellungen zu beachten sind:
Anträge auf Bildung und Teilhabe müssen rechtzeitig vor der Durchführung einer Veranstaltung gestellt werden.
Fallen für Projekte, Kulturbesuche, Ausflüge oder Klassenfahrten extra Kosten an, ist die Frage der Finanzierung nicht unwesentlich. Die verantwortliche Lehrkraft braucht eine Sicherheit, dass anfallende Kosten gedeckt sind.
An der MNGE bezieht ein großer Prozentsatz der Schüler*innen Transferleistungen.
Daraus folgt:
Lehrkräfte müssen genaue Kenntnisse haben, welche Schüler*innen Anspruch auf Transferleistungen haben.
In der Praxis ist das allerdings ein komplexer Prozess, denn
Schüler*innen wissen häufig nicht, ob bzw. wie lange sie Anspruch auf BuT-Leistungen haben, denn
- Transferleistungen werden immer nur für ein kurzes Zeitfenster (1/2 bis 1 Jahr) gewährt,
- für jede Schüler*in gilt ein individuelles Zeitfenster,
- beim Entfall einer Anspruchsberechtigung wird die Transferleistung eingestellt.
Die Eltern der Schüler*innen müssen den Antrag selbst stellen. Dafür brauchen sie in der Regel zwei Formulare
1. das zugehörige Antragsformular und
2. das zugehörige Nachweisblatt, welches die Schule (also die Lehrkraft) vorher ausgefüllt hat.
Spätestens jetzt wird deutlich:
Eine funktionierende Kommunikation zwischen der Schule und dem Elternhaus ist unerlässlich
bei der Umsetzung von kostenpflichtigen Bildungsprojekten. Ein Klassenteam ist gut beraten, die Zusammenarbeit mit der Elternschaft ab dem ersten Elternabend zu kultivieren. Eine Investition, die viel Zeit einspart und Nerven schonen wird.
Die eigenständige Finanzkraft des Fördervereins wird bestimmt durch Mitgliedsbeiträge, allgemeine Spenden und Gewinne aus dem Geschäftsbereich. Die Summe daraus allerdings reicht nicht aus, die Erwartungen der Schule zu erfüllen. Dies kann erst erreicht werden, wenn Mittel von Stiftungen eingeworben werden können.
Stiftungen haben in der Regel ein hohes Grundkapital, welches Zinsen bzw. Erträge erwirtschaftet. Der Gewinn daraus kommt dem Zweck der Stiftung zugute und muss innerhalb eines Jahres ausgegeben werden. Stimmen Zweck der Stiftung und Zweck des Fördervereins überein, so können Mittel von der Stiftung an den Förderverein zwecks Verwendung übertragen werden.
Der Förderverein fungiert als Treuhänder für die von den Stiftungen übertragenen Mittel. Daraus resultiert, dass der Verein
Dabei ist es durchaus sinnvoll, taktisch vorzugehen. Neuanschaffungen für Fachbereiche oder Projekte müssen nicht unbedingt aus dem Schuletat bezahlt werden. Sie eignen sich nämlich durchaus als Initialzündung zur Akquise von Stiftungsmitteln. Die eigentlichen Etatmittel der Schule stehen dann für andere Ausgaben zur Verfügung.
KOMMUNIKATION ist der SCHLÜSSEL
Nur wenn der Verein weiß, was angeschafft werden soll bzw. welches Projekt initiiert werden soll, kann ein Antrag auf Stiftungsmittel in Gang gesetzt werden.
ZEIT ist die VORAUSSETZUNG
Nur wenn die Anträge zur richtigen Zeit gestellt werden, haben sie Aussicht auf Erfolg. Zum einen öffnen viele Stiftungen nur für einen definierten Zeitraum ihr Portmonee. Zum anderen fließen Fördergelder oft nur, wenn eine Anschaffung noch nicht getätigt wurde und ein Projekt noch nicht begonnen worden ist.
QUALITÄT ist der TÜRÖFFNER
Stiftungen legen in der Regel viel Wert auf einen sorgfältig ausgearbeiteten Antrag, der sich von der Masse abhebt. Der Verein hat in diesem Punkt bereits viele Erfahrungen vorzuweisen, denn rund ein Viertel unserer Förderungen wurden durch Stiftungsmittel ermöglicht. Wir unterstützen die Schule bzw. die Lehrkräfte aktiv bei der Auswahl der geeigneten Stiftung und bei der Formulierung des Antrages.
WISSEN ist von VORTEIL
Der Verein hat seine Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Stiftungen in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und umfasst nur Stiftungen, die für einen Antrag in Frage kommen könnten. Ein Blick darauf lohnt sich also allemal für diejenigen, die kostenpflichtige Entscheidungen für die Schule zu treffen haben.
Stiftungen vergeben Ihre Mittel in der Regel an einen Antragsteller,
Zuständig für die Antragstellung bei Stiftungen ist
Förderverein MNGE
Wir machen mit Fördergeldern und gezielter Beratung vieles möglich.