Vereinsmanagement
Geschäfts- und Kassenführung
Bearbeitung der Förderanträge
Betreuung der Mitarbeiter*innen
Mitgliederwerbung
Ex-Kollegiumsvertretung
Öffentlichkeitsarbeit
Spendenakquise
Mitgliederwerbung
Kollegiumsvertretung
Antragsservice für Fachbereiche,
Spendenakquise,
Mitgliederwerbung,
Ex-Kollegiumsvertretung
Der Beirat wird durch die Mitgliederversammlung berufen. Durch Beschluss des Vorstandes können Mitglieder des Beirates als besondere Vertreter*innen gemäß § 30 BGB berufen werden zur Erfüllung bestimmter Aufgabenbereiche. Die Berufung erfolgt auf die Dauer von zwei Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.
Projektbegleitung der Betreuten Toilette
Ex-Kollegiumsvertretung
Führung der Mitgliederlisten
Aufnahmen und Kündigungen
Informationsversand
Ex-Kollegiumsvertretung
Homepagepflege
Zweckbetrieb Glücksrad
Koordination
Zweckbetrieb Materialbeitrag
Schulleitungsvertretung
Schulheft
Kollegiumsvertretung
Zweckbetrieb Instrumentalunterricht
Kollegiumsvertretung
Geschäftsbetrieb Photovoltaikanlage
Kollegiumsvertretung
Die wirtschaftliche Geschäftsführung durch den Vorstand wird einmal jährlich einer Kassenprüfung unterzogen. Dazu hat der Vorstand den Kassenprüfer*innen alle Bücher offen zu legen und Einsicht in alle Geschäftsunterlagen zu ermöglichen. Die Kassenprüfer*innen werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Kasse prüfen :
Henning Sedlak
im Amt seit 2013 – Mandat bis 2022
Heike Beimfohr
im Amt seit 2013 – Mandat bis 2022
Förderverein MNGE
Wir machen ehrenamtlich vieles möglich.