Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme – Schadensminderungspflicht
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber- bzw. markenrechtlichen Angelegenheiten bittet der Verein zwecks Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und/oder Kosten um vorherigen Kontakt. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagt der Verein bereits vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemassnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage geantwortet werden.
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