für 2024 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Der Förderverein ist laut Bescheid des Finanzamtes Bielefeld-Innenstadt vom 09.12.2025 von der Körperschaftssteuer und von der Gewerbesteuer befreit.
Der Verein ist berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen. Diese Berechtigung gilt auch für die Mitgliedsbeiträge.
Freistellungsbescheid für 2024
Förderverein MNGEWir machen mit Steuervergünstigungen vieles möglich.
5 % Prämie für den Verein