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FörDerAnTräGe

Förderanträge stellen

Anträge lassen sich am schnellsten digital bearbeiten.

Ausgefüllte Anträge an den Förderverein sind einzureichen

– entweder digital per Email an info@fv-mnge.de 
– oder analog als Ausdruck in das Postfach im zentralen LZ  

Auszahlungen werden grundsätzlich nur auf Treuhandkonten vorgenommen.

Zu den Antragsformularen

Die Mitgliederversammlung hat dem Vorstand eine generelle Entscheidungsbefugnis bis zur Grenze von 250 EUR pro Fall erteilt. Höhere Mittelzuflüsse brauchen vorab die Entscheidung der Vollversammlung, wenn nicht in den Erläuterungen zu den Antragsbereichen bereits andere Grenzwerte festgelegt sind.

Stiftungsmittel

Die eigenständige Finanzkraft des Fördervereins wird bestimmt durch Mitgliedsbeiträge, allgemeine Spenden  und Gewinne aus dem Geschäftsbereich. Die Summe daraus allerdings reicht nicht aus, die Erwartungen der Schule zu erfüllen. Dies kann erst erreicht werden, wenn Mittel von Stiftungen eingeworben werden können.

Der Förderverein fungiert als Treuhänder für die von den Stiftungen übertragenen Mittel.

Dabei ist es durchaus sinnvoll, taktisch vorzugehen. Neuanschaffungen für Fachbereiche oder Projekte müssen nicht unbedingt aus dem Schuletat bezahlt werden.

Nur wenn der Verein weiß, was angeschafft werden soll bzw. welches Projekt initiiert werden soll, kann ein Antrag auf Stiftungsmittel in Gang gesetzt werden. 

Nur wenn die Anträge zur richtigen Zeit gestellt werden, haben sie Aussicht auf Erfolg. Viele Stiftungen öffnen nur für einen definierten Zeitraum ihr Portmonee. 

Der Verein hat seine Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Stiftungen in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und umfasst nur Stiftungen, die für einen Antrag in Frage kommen könnten. Ein Blick darauf lohnt sich also allemal für diejenigen, die kostenpflichtige Entscheidungen für die Schule zu treffen haben.

Übersicht – Stiftungen

Stiftungen vergeben Ihre Mittel in der Regel an einen Antragsteller,

  • weil sich ein Gremium der Stiftung dafür ausgesprochen hat oder
  • weil ein Antrag bei einem Online-Voting die meisten Stimmen erhalten hat. 

Zuständig für die Antragstellung bei Stiftungen ist

Heidi Hesse

Förderverein MNGE
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Wer wir sind …

Wir sind ein bunter Haufen aus Lehrer*innen und Eltern, die gerne Dinge bewegen.

Interesse …

Wir suchen immer Helfer*innen und Spenden jeglicher Art. Ein kurzer Wink genügt und wir kommen auf Sie zu.

Förderverein Martin-Niemöller-Gesamtschule
Apfelstrasse 210 | 33611 Bielefeld
0521-516991
info@fv-mnge.de
Aktuelle Nachrichten
10. Februar 2025 Flohmarkt an der Martin-Niemöller-Gesamtschule
11. Oktober 2024 Förderverein und SV heißen den 5. Jahrgang willkommen
11. Oktober 2024 Das Glücksrad auf dem Schulfest – Ein voller Erfolg!
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