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BuT-Reform in Bielefeld konkretisiert sich

24. Januar 2020

Seit einem Jahr wird an der Umsetzung der Reform von Bildung und Teilhabe in Bielefeld gearbeitet. Nun sind wichtige Weichen gestellt und eine Umsetzung zum neuen Schuljahr wahrscheinlich.

Teilhabe

Gute Nachrichten für

  1. zuschussberechtigte Eltern der Bläserklassen
  2. zukünftige BuT-Antragsstellungen ab Sommer
  1. Kosten für den Bläserklassenunterricht

Im vergangenen Herbst hat der Förderverein beim Amt für soziale Leistungen beantragt, die Kosten der Ausrüstungsgegenstände für Bläserklassenschüler*innen zu übernehmen. Diese Woche kam die Bestätigung, dass die Leihgebühren für Instrumente und die Ausrüstungspauschale zukünftig erstattet werden, wenn ein fallbezogener Einzelantrag gestellt wird.

Damit vermindern sich die Kosten für einen Bläserklassenplatz erheblich für alle Elternhäuser, die zuschussberechtigt sind gemäß Bildung und Teilhabe.

Diese neue Förderung hat ein voraussichtliches Fördervolumen von ca. 10.000 EUR pro Jahr.

  1. BuT-Antragstellungen über die Bildungskarte ab Sommer 2020

Am 21.01.2020 hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Bielefeld beschlossen, dass zum neuen Schuljahr für alle BuT-Berechtigten die „Bildungskarte“ eingeführt wird. Mit der Karte wird die Antragstellung deutlich vereinfacht, da in den meisten Fällen ein (einmaliges) Vorzeigen der Karte genügt und keine Anträge/Anlagen/Abrechnungen etc. mehr erstellt werden müssen.

Auf Seite der Leistungsanbieter vereinfacht sich ebenfalls die Abwicklung, da die Berechtigung und das zur Verfügung stehende Guthaben durch den Leistungsanbieter eingesehen werden können und die Mittel – ähnlich wie beim Onlinebanking – abgerufen werden können. Dies kann auch in Excel Sammellisten erfolgen, die sich die Lehrer*innen ja ohnehin meist anlegen.

Fragestellungen wie „Haben die Eltern den Antrag überhaupt gestellt?“ oder „Wann kann ich mit der Bezahlung rechnen?“ entfallen dann in der Praxis, was nicht nur bei den hochpreisigen Klassenfahrten aus Sicht der Lehrer*innen und der Sekretariate einen merkbaren Vorteil mit sich bringen wird.

Der Förderverein hat im vergangenen Jahr diese Reformumsetzung für Bielefeld aktiv sachkundig begleitet. Auch bei der nun anstehenden Konkretisierung des Procedere mit der Bildungskarte werden wir im Sinne der Martin-Niemöller-Gesamtschule darauf hinarbeiten, dass ein schlanker Bearbeitungsprozess entsteht, der Ressourcen freigibt und so zur zeitlichen Entlastung aller Lehrer*innen führt.

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