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Förderverein MNGE

Datenschutzerklärung Übersicht

Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung

Wir nehmen Datenschutz sehr ernst.

  • Wir erheben nur Daten, die für unsere Vereinsarbeit zwingend notwendig sind.
  • Wir verarbeiten Daten ausschließlich nur zu vereinseigenen Zwecken.
  • Wir geben keine Daten weiter, es sei denn, wir werden hierzu gesetzlich verpflichtet.

Da können Sie sicher sein.

  1. 1
    Homepage fv-mnge.de

    Wir geben diese Datenschutzerklärung ab, um Sie über unsere Datenschutzbestimmungen und Datenschutzmaßnahmen zu informieren, insbesondere darüber, was wir zum Schutz Ihrer Daten unternehmen und welche Daten wir überhaupt erheben.

    Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz
    Das Bundesdatenschutzgesetz und in Folge auch das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) schützt personenbezogene Daten. Dies sind Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen. Daten juristischer Personen unterliegen diesem Schutz nicht.
    Personenbezogene Daten sind Informationen, die Ihrer Person zugeordnet werden können. (z.B. Ihr Name, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse). Informationen, die nicht mit Ihrer Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel Anzahl der Nutzer der Site), fallen nicht darunter.

    Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten
    In Verbindung mit Ihrem Zugriff werden auf den Servern unseres Dienstleisters Daten für Sicherungszwecke gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen:
    IP-Adresse
    Datum
    Uhrzeit
    betrachtete Seiten
    aktuell aufgerufenes Dokument
    HTTP-Status Code

    Kommunikation per Email mit dem Verein
    Wenn Sie mit dem Förderverein MNGE per Email kommunizieren möchten und/oder über „Aktuelles aus dem Verein“ per Email informiert werden möchten, benötigen wir von Ihnen eine valide E-Mail Adresse sowie Informationen, die uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail Adresse sind bzw. deren Inhaber mit dem Empfang der Nachrichten einverstanden ist. Weitere Daten werden nicht erhoben. Ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand der Information können Sie jederzeit widerrufen.
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unverschlüsselte Kommunikation unsicher ist. Für hieraus resultierende Schäden übernimmt der Förderverein MNGE keine Haftung.

    Erläuterung zum Datenschutz
    Sie können im Regelfall alle unsere Internetseiten aufrufen, ohne Angaben über Ihre Person zu machen. Wenn Sie sich entschließen, uns persönliche Daten über das Internet zu überlassen, damit z.B. Korrespondenz abgewickelt werden kann, so wird mit diesen Daten nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sorgfältig umgegangen.
    Durch die Aufrufe der Internetseite erhält unser Provider Nutzungsdaten, die für Sicherungszwecke gespeichert werden und möglicherweise eine Identifizierung zulassen (zum Beispiel IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten). Diese Daten können von uns ausgewertet werden, um beispielsweise das Nutzerverhalten kennen zu lernen und Statistiken aufzustellen. Es findet keine personenbezogene Verwertung statt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.

    Weitergabe personenbezogener Informationen an Dritte
    Wir geben keine Daten ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an Dritte weiter.

    Sicherheit
    Wir speichern Ihre Daten auf besonders geschützten Servern und passwortgeschützten Einzelarbeitsplätzen. Soweit technisch möglich, sind die Daten zudem verschlüsselt. Der Zugriff auf die Daten ist nur wenigen befugten Personen möglich.

    Recht auf Widerruf

    Wenn Sie uns auffordern, Ihre personenbezogenen Daten nicht für die weitere Kontaktaufnahme zu verwenden und/oder zu löschen, so wird entsprechend verfahren. Daten, die für die Erfüllung unseres Vereinszweckes zwingend erforderlich sind, sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt.

    Einsatz von Cookies
    In Cookies werden während einer Onlinesitzung Textinformationen gesammelt und in einer speziellen Datei im ASCII-Format (cookie.txt) auf der Festplatte des Benutzers abgelegt. Wohin der Cookie beim Anwender gespeichert wird, kontrolliert der WWW-Browser des Anwenders. Cookies sind Informationen, die bei dem nächsten Onlinebesuch an den Server zurückgesandt werden. Sie können jeweils nur von dem Server, der sie vorher auch abgelegt hat, gelesen werden.
    Wir setzen Cookies nur dann ein, wenn sie für Benutzerfunktionen dringend erforderlich sind bzw. die Navigation der Websites erleichtern. Die Informationen werden keinem Dritten zur Verfügung gestellt, da Cookies nur für die o.g. Zwecke verwendet werden.
    Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Diese Funktion kann jedoch jederzeit im Browser deaktiviert werden. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.
    Unsere Webseite ist auch bei abgeschalteten Cookies vollumfänglich nutzbar. Seitenaufrufe brauchen dann allerdings mehr Zeit und verbrauchen mehr Datenvolumen.

    Links zu anderen Websites
    Unsere Webseiten enthalten gegebenenfalls Links zu anderen Websites. Wir haben keinen Einfluss auf den redaktionellen Inhalt fremder Webseiten und darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten. Beim Setzen der Links waren dem Förderverein MNGE Rechtsverstöße der verlinkten Seiten nicht erkennbar. Sollte der Verein Kenntnis von Rechtsverstößen erlangen, wird er die Verlinkungen aufheben.

    Bielefeld, 25. 05.2018 | 23.03.2022
    Förderverein MNGE e.V.

    Datenschutzerklärung - Homepage fv-mnge.de

  2. 2
    Mitgliedschaft

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    Sicherheit
    Wir speichern Ihre Daten auf besonders geschützten Servern und passwortgeschützten Einzelarbeitsplätzen. Soweit technisch möglich, sind die Daten zudem verschlüsselt. Papierdokumente werden in verschlossenen Stahlschränken gelagert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß P4-Standard geschreddert. Der Zugriff auf die Daten und Dokumente ist nur wenigen befugten Personen möglich. Einzelheiten über die gespeicherten Daten und Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte folgender
    Datenschutzerklärung - Mitgliedschaft

    Kommunikation per E-Mail mit dem Verein
    Wenn Sie mit dem Förderverein MNGE per E-Mail kommunizieren möchten und/oder über „Aktuelles aus dem Verein“ per E-Mail informiert werden möchten, benötigen wir von Ihnen eine valide E-Mail Adresse sowie Informationen, die uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail Adresse sind bzw. deren Inhaber mit dem Empfang der Nachrichten einverstanden ist. Weitere Daten werden nicht erhoben. Ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand der Information können Sie jederzeit widerrufen.
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unverschlüsselte Kommunikation unsicher ist. Für hieraus resultierende Schäden übernimmt der Förderverein MNGE keine Haftung.

    Aufbewahrung von Unterlagen sowie von personenbezogenen Daten im Verein
    Es gibt Aufbewahrungsfristen nach dem Vereinsrecht, nach dem Handelsrecht, nach dem Steuerrecht sowie nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die geltenden Aufbewahrungsdauern variieren je nach anzuwendendem Recht zwischen 3 und 13 Jahren, gleichwohl sie häufig auf demselben Tatbestand beruhen.
    Aus pragmatischen Gründen verzichtet der Verein deshalb darauf, Teillöschungen vorzunehmen, weil diese einen unverhältnismäßig hohen und infolgedessen unzumutbaren Verwaltungsaufwand zur Folge hätten.
    Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel erst mit dem Ende des nachfolgenden Geschäftsjahres. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungsfrist sogar erst mit der Beendigung eines Vertragsverhältnisses.
    Die Aufbewahrungszeiten enden grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Sämtliche Daten, die beispielsweise im Jahr 2018 erhoben und gespeichert worden sind, werden also in der Regel am 31.12.2032 endgültig gelöscht, wenn nicht laufende Verfahren dagegen sprechen. Daten, die für die Zwecke der Vereinschronik bzw. Vereinsbilanz relevant sind, verbleiben als anonymisierter Datensatz bis auf weiteres im Vereinsbesitz.
    Unabhängig von den Aufbewahrungszeiten werden selbstverständlich sämtliche Prozesse taggenau bis zeitnah umgesetzt und somit auch wirksam, wie beispielsweise die Aktualisierung von Daten, das Ende einer Mitgliedschaft, der Entzug eines SEPA-Mandates oder die Beendigung eines Vertragsverhältnisses.

    Recht auf Widerruf

    Wenn Sie uns auffordern, Ihre personenbezogenen Daten nicht für die weitere Kontaktaufnahme zu verwenden und/oder zu löschen, so wird entsprechend verfahren. Daten, die für die Erfüllung unseres Vereinszweckes zwingend erforderlich sind, sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt. (s.o.)
    Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz fallen für Auskünfte über die gespeicherten personengebundenen Daten keine Gebühren an. Dies gilt ebenfalls für die Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten.



  3. 3
    Antragstellung

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    Sicherheit
    Wir speichern Ihre Daten auf besonders geschützten Servern und passwortgeschützten Einzelarbeitsplätzen. Soweit technisch möglich, sind die Daten zudem verschlüsselt. Papierdokumente werden in verschlossenen Stahlschränken gelagert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß P4-Standard geschreddert. Der Zugriff auf die Daten und Dokumente ist nur wenigen befugten Personen möglich. Einzelheiten über die gespeicherten Daten und Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte folgender
    Datenschutzerklärung - Antragstellung

    Kommunikation per E-Mail mit dem Verein
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    Aufbewahrung von Unterlagen sowie von personenbezogenen Daten im Verein
    Es gibt Aufbewahrungsfristen nach dem Vereinsrecht, nach dem Handelsrecht, nach dem Steuerrecht sowie nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die geltenden Aufbewahrungsdauern variieren je nach anzuwendendem Recht zwischen 3 und 13 Jahren, gleichwohl sie häufig auf demselben Tatbestand beruhen.
    Aus pragmatischen Gründen verzichtet der Verein deshalb darauf, Teillöschungen vorzunehmen, weil diese einen unverhältnismäßig hohen und infolgedessen unzumutbaren Verwaltungsaufwand zur Folge hätten.
    Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel erst mit dem Ende des nachfolgenden Geschäftsjahres. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungsfrist sogar erst mit der Beendigung eines Vertragsverhältnisses.
    Die Aufbewahrungszeiten enden grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Sämtliche Daten, die beispielsweise im Jahr 2018 erhoben und gespeichert worden sind, werden also in der Regel am 31.12.2032 endgültig gelöscht, wenn nicht laufende Verfahren dagegen sprechen. Daten, die für die Zwecke der Vereinschronik bzw. Vereinsbilanz relevant sind, verbleiben als anonymisierter Datensatz bis auf weiteres im Vereinsbesitz.
    Unabhängig von den Aufbewahrungszeiten werden selbstverständlich sämtliche Prozesse taggenau bis zeitnah umgesetzt und somit auch wirksam, wie beispielsweise die Aktualisierung von Daten, das Ende einer Mitgliedschaft, der Entzug eines SEPA-Mandates oder die Beendigung eines Vertragsverhältnisses.

    Recht auf Widerruf
    Wenn Sie uns auffordern, Ihre personenbezogenen Daten nicht für die weitere Kontaktaufnahme zu verwenden und/oder zu löschen, so wird entsprechend verfahren. Daten, die für die Erfüllung unseres Vereinszweckes zwingend erforderlich sind, sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt. (s.o.)
    Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz fallen für Auskünfte über die gespeicherten personengebundenen Daten keine Gebühren an. Dies gilt ebenfalls für die Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten.

  4. 4
    Beschäftigung

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    Sicherheit
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    Datenschutzerklärung - Beschäftigung

    Kommunikation per E-Mail mit dem Verein
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    Aufbewahrung von Unterlagen sowie von personenbezogenen Daten im Verein
    Es gibt Aufbewahrungsfristen nach dem Vereinsrecht, nach dem Handelsrecht, nach dem Steuerrecht sowie nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die geltenden Aufbewahrungsdauern variieren je nach anzuwendendem Recht zwischen 3 und 13 Jahren, gleichwohl sie häufig auf demselben Tatbestand beruhen.
    Aus pragmatischen Gründen verzichtet der Verein deshalb darauf, Teillöschungen vorzunehmen, weil diese einen unverhältnismäßig hohen und infolgedessen unzumutbaren Verwaltungsaufwand zur Folge hätten.
    Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel erst mit dem Ende des nachfolgenden Geschäftsjahres. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungsfrist sogar erst mit der Beendigung eines Vertragsverhältnisses.
    Die Aufbewahrungszeiten enden grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Sämtliche Daten, die beispielsweise im Jahr 2018 erhoben und gespeichert worden sind, werden also in der Regel am 31.12.2032 endgültig gelöscht, wenn nicht laufende Verfahren dagegen sprechen. Daten, die für die Zwecke der Vereinschronik bzw. Vereinsbilanz relevant sind, verbleiben als anonymisierter Datensatz bis auf weiteres im Vereinsbesitz.
    Unabhängig von den Aufbewahrungszeiten werden selbstverständlich sämtliche Prozesse taggenau bis zeitnah umgesetzt und somit auch wirksam, wie beispielsweise die Aktualisierung von Daten, das Ende einer Mitgliedschaft, der Entzug eines SEPA-Mandates oder die Beendigung eines Vertragsverhältnisses.

    Recht auf Widerruf

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    Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz fallen für Auskünfte über die gespeicherten personengebundenen Daten keine Gebühren an. Dies gilt ebenfalls für die Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten.

  5. 5
    Instrumentalunterricht
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    Sicherheit

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    Datenschutzerklärung - Instrumentalunterricht

    Kommunikation per E-Mail mit dem Verein

    Wenn Sie mit dem Förderverein MNGE per E-Mail kommunizieren möchten, benötigen wir von Ihnen eine valide E-Mail Adresse sowie Informationen, die uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail Adresse sind bzw. deren Inhaber mit dem Empfang der Nachrichten einverstanden ist. Weitere Daten werden nicht erhoben. Ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand der Information können Sie jederzeit widerrufen.
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    Aufbewahrung von Unterlagen sowie von personenbezogenen Daten im Verein

    Es gibt Aufbewahrungsfristen nach dem Vereinsrecht, nach dem Handelsrecht, nach dem Steuerrecht sowie nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die geltenden Aufbewahrungsdauern variieren je nach anzuwendendem Recht zwischen 3 und 13 Jahren, gleichwohl sie häufig auf demselben Tatbestand beruhen.
    Aus pragmatischen Gründen verzichtet der Verein deshalb darauf, Teillöschungen vorzunehmen, weil diese einen unverhältnismäßig hohen und infolgedessen unzumutbaren Verwaltungsaufwand zur Folge hätten.
    Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel erst mit dem Ende des nachfolgenden Geschäftsjahres. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungsfrist sogar erst mit der Beendigung eines Vertragsverhältnisses.
    Die Aufbewahrungszeiten enden grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Sämtliche Daten, die beispielsweise im Jahr 2018 erhoben und gespeichert worden sind, werden also in der Regel am 31.12.2032 endgültig gelöscht, wenn nicht laufende Verfahren dagegen sprechen. Daten, die für die Zwecke der Vereinschronik bzw. Vereinsbilanz relevant sind, verbleiben als anonymisierter Datensatz bis auf weiteres im Vereinsbesitz.
    Unabhängig von den Aufbewahrungszeiten werden selbstverständlich sämtliche Prozesse taggenau bis zeitnah umgesetzt und somit auch wirksam, wie beispielsweise die Aktualisierung von Daten, der Wechsel bzw. das Ende eines SEPA-Mandates oder die Beendigung eines Vertragsverhältnisses.

    Recht auf Widerruf

    Wenn Sie uns auffordern, Ihre personenbezogenen Daten nicht für die weitere Kontaktaufnahme zu verwenden und/oder zu löschen, so wird entsprechend verfahren. Daten, die für die Durchführung des Instrumentalunterrichtes zwingend erforderlich sind, sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt. (s.o.)
    Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz fallen für Auskünfte über die gespeicherten personengebundenen Daten keine Gebühren an. Dies gilt ebenfalls für die Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten.

  6. 6
    Materialbeitrag

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    Sicherheit
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    Datenschutzerklärung - Materialbeitrag

    Kommunikation per E-Mail mit dem Verein
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    Aufbewahrung von Unterlagen sowie von personenbezogenen Daten im Verein
    Es gibt Aufbewahrungsfristen nach dem Vereinsrecht, nach dem Handelsrecht, nach dem Steuerrecht sowie nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die geltenden Aufbewahrungsdauern variieren je nach anzuwendendem Recht zwischen 3 und 13 Jahren, gleichwohl sie häufig auf demselben Tatbestand beruhen.
    Aus pragmatischen Gründen verzichtet der Verein deshalb darauf, Teillöschungen vorzunehmen, weil diese einen unverhältnismäßig hohen und infolgedessen unzumutbaren Verwaltungsaufwand zur Folge hätten.
    Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel erst mit dem Ende des nachfolgenden Geschäftsjahres. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungsfrist sogar erst mit der Beendigung eines Vertragsverhältnisses.
    Die Aufbewahrungszeiten enden grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Sämtliche Daten, die beispielsweise im Jahr 2018 erhoben und gespeichert worden sind, werden also in der Regel am 31.12.2032 endgültig gelöscht, wenn nicht laufende Verfahren dagegen sprechen. Daten, die für die Zwecke der Vereinschronik bzw. Vereinsbilanz relevant sind, verbleiben als anonymisierter Datensatz bis auf weiteres im Vereinsbesitz.
    Unabhängig von den Aufbewahrungszeiten werden selbstverständlich sämtliche Prozesse taggenau bis zeitnah umgesetzt und somit auch wirksam, wie beispielsweise die Aktualisierung von Daten, das Ende einer Mitgliedschaft, der Entzug eines SEPA-Mandates oder die Beendigung eines Vertragsverhältnisses.

    Recht auf Widerruf
    Wenn Sie uns auffordern, Ihre personenbezogenen Daten nicht für die weitere Kontaktaufnahme zu verwenden und/oder zu löschen, so wird entsprechend verfahren. Daten, die für die Erfüllung unseres Vereinszweckes zwingend erforderlich sind, sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt. (s.o.)
    Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz fallen für Auskünfte über die gespeicherten personengebundenen Daten keine Gebühren an. Dies gilt ebenfalls für die Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten.

  7. 7
    Zuwendung

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    Sicherheit
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    Kommunikation per E-Mail mit dem Verein
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    Es gibt Aufbewahrungsfristen nach dem Vereinsrecht, nach dem Handelsrecht, nach dem Steuerrecht sowie nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die geltenden Aufbewahrungsdauern variieren je nach anzuwendendem Recht zwischen 3 und 13 Jahren, gleichwohl sie häufig auf demselben Tatbestand beruhen.
    Aus pragmatischen Gründen verzichtet der Verein deshalb darauf, Teillöschungen vorzunehmen, weil diese einen unverhältnismäßig hohen und infolgedessen unzumutbaren Verwaltungsaufwand zur Folge hätten.
    Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel erst mit dem Ende des nachfolgenden Geschäftsjahres. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungsfrist sogar erst mit der Beendigung eines Vertragsverhältnisses.
    Die Aufbewahrungszeiten enden grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Sämtliche Daten, die beispielsweise im Jahr 2018 erhoben und gespeichert worden sind, werden also in der Regel am 31.12.2032 endgültig gelöscht, wenn nicht laufende Verfahren dagegen sprechen. Daten, die für die Zwecke der Vereinschronik bzw. Vereinsbilanz relevant sind, verbleiben als anonymisierter Datensatz bis auf weiteres im Vereinsbesitz.
    Unabhängig von den Aufbewahrungszeiten werden selbstverständlich sämtliche Prozesse taggenau bis zeitnah umgesetzt und somit auch wirksam, wie beispielsweise die Aktualisierung von Daten, das Ende einer Mitgliedschaft, der Entzug eines SEPA-Mandates oder die Beendigung eines Vertragsverhältnisses.

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    Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz fallen für Auskünfte über die gespeicherten personengebundenen Daten keine Gebühren an. Dies gilt ebenfalls für die Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten.

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