Die Kontrollgremien des Vereins
erwarten von der Geschäftsführung
sparsame Haushaltsführung,
gerechte Verteilung der Mittel,
transparente Ausgabenprotokolle.
Die Geschäftsführung des Vereins
legt großen Wert auf
zeitsparende Antragstellungen,
schnelle Hilfeleistungen,
wenig Bürokratismus.
Wir schenken Antragsteller*innen Zeit, denn Zeit ist oft knapper als Geld.
Antragstellung und Antragsbearbeitung sollen schnell und unkompliziert ablaufen. Deshalb gibt es beim Förderverein maßgeschneiderte Seiten für diverse Unterstützungen.
Hier findet man auf der einen Seite gebündelt fallbezogene Informationen und Tipps zu Leistungen des Fördervereins, aber auch (immer vorrangig zu beantragende) Fördermöglichkeiten gemäß „Bildung und Teilhabe“ (BuT) oder aber aus Stiftungsmitteln.
Für sämtliche Antragsarten stehen die benötigten Formulare als PDF-Download bereit.
Unsere Antragsformulare lassen sich digital ausfüllen. Aufgrund unterschiedlicher Arbeitsweisen verschiedener Endgeräte (Desktop/Tablet/Mobil) und Betriebssysteme gibt es zahllose Möglichkeiten. Bewährt sind beim
Unsere Förderanträge sind auf die Schule zugeschnitten und themenbezogen zusammengestellt.
Einfach aus dem Karussell die treffendste Kategorie auswählen.
So kommt man schnell ans Ziel.
Anträge lassen sich schnell bearbeiten,
wenn sie von Lehrkräften gestellt werden, weil diese
- bestens informiert sind über die Antragsgründe,
- einen Amtseid abgelegt haben,
- für die Durchführung von Klassengeschäften ein Treuhandkonto führen.
Fördermittel für einen Antrag werden gewährt,
wenn der Antrag von Lehrkräften
- vollständig ausfüllt wird,
- ausreichend und nachvollziehbar begründet wird,
- die Belege dem Verein zumindest in Kopie vorliegen.
Ausgefüllte Anträge an den Förderverein sind einzureichen
- entweder digital per Email an >> info@fv-mnge.de (Bearbeitungszeit ca. 2 Schultage)
- oder analog als Ausdruck in das >> Postfach im zentralen LZ (Bearbeitungszeit ca. 1 Woche).
Auszahlungen werden grundsätzlich nur auf Treuhandkonten vorgenommen.
Die Mitgliederversammlung hat dem Vorstand eine generelle Entscheidungsbefugnis bis zur Grenze von 250 EUR pro Fall erteilt. Höhere Mittelzuflüsse brauchen vorab die Entscheidung der Vollversammlung, wenn nicht in den Erläuterungen zu den Antragsbereichen bereits andere Grenzwerte festgelegt sind.
Die eigenständige Finanzkraft des Fördervereins wird bestimmt durch Mitgliedsbeiträge, allgemeine Spenden und Gewinne aus dem Geschäftsbereich. Die Summe daraus allerdings reicht nicht aus, die Erwartungen der Schule zu erfüllen. Dies kann erst erreicht werden, wenn Mittel von Stiftungen eingeworben werden können.
Stiftungen haben in der Regel ein hohes Grundkapital, welches Zinsen bzw. Erträge erwirtschaftet. Der Gewinn daraus kommt dem Zweck der Stiftung zugute und muss innerhalb eines Jahres ausgegeben werden. Stimmen Zweck der Stiftung und Zweck des Fördervereins überein, so können Mittel von der Stiftung an den Förderverein zwecks Verwendung übertragen werden.
Der Förderverein fungiert als Treuhänder für die von den Stiftungen übertragenen Mittel. Daraus resultiert, dass der Verein
Dabei ist es durchaus sinnvoll, taktisch vorzugehen. Neuanschaffungen für Fachbereiche oder Projekte müssen nicht unbedingt aus dem Schuletat bezahlt werden. Sie eignen sich nämlich durchaus als Initialzündung zur Akquise von Stiftungsmitteln. Die eigentlichen Etatmittel der Schule stehen dann für andere Ausgaben zur Verfügung.
KOMMUNIKATION ist der SCHLÜSSEL
Nur wenn der Verein weiß, was angeschafft werden soll bzw. welches Projekt initiiert werden soll, kann ein Antrag auf Stiftungsmittel in Gang gesetzt werden.
ZEIT ist die VORAUSSETZUNG
Nur wenn die Anträge zur richtigen Zeit gestellt werden, haben sie Aussicht auf Erfolg. Zum einen öffnen viele Stiftungen nur für einen definierten Zeitraum ihr Portmonee. Zum anderen fließen Fördergelder oft nur, wenn eine Anschaffung noch nicht getätigt wurde und ein Projekt noch nicht begonnen worden ist.
QUALITÄT ist der TÜRÖFFNER
Stiftungen legen in der Regel viel Wert auf einen sorgfältig ausgearbeiteten Antrag, der sich von der Masse abhebt. Der Verein hat in diesem Punkt bereits viele Erfahrungen vorzuweisen, denn rund ein Viertel unserer Förderungen wurden durch Stiftungsmittel ermöglicht. Wir unterstützen die Schule bzw. die Lehrkräfte aktiv bei der Auswahl der geeigneten Stiftung und bei der Formulierung des Antrages.
WISSEN ist von VORTEIL
Der Verein hat seine Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Stiftungen in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und umfasst nur Stiftungen, die für einen Antrag in Frage kommen könnten. Ein Blick darauf lohnt sich also allemal für diejenigen, die kostenpflichtige Entscheidungen für die Schule zu treffen haben.
Stiftungen vergeben Ihre Mittel in der Regel an einen Antragsteller,
Zuständig für die Antragstellung bei Stiftungen ist
Förderverein MNGE
Wir machen mit Fördergeldern und gezielter Beratung vieles möglich.