Die Mitgliederversammlung hat dem Vorstand eine generelle Entscheidungsbefugnis bis zur Grenze von 250 EUR pro Fall erteilt. Höhere Mittelzuflüsse brauchen vorab die Entscheidung der Vollversammlung, wenn nicht in den Erläuterungen zu den Antragsbereichen bereits andere Grenzwerte festgelegt sind.
Stiftungsmittel
Die eigenständige Finanzkraft des Fördervereins wird bestimmt durch Mitgliedsbeiträge, allgemeine Spenden und Gewinne aus dem Geschäftsbereich. Die Summe daraus allerdings reichtnicht aus, die Erwartungen der Schule zu erfüllen. Dies kann erst erreicht werden, wenn Mittel von Stiftungen eingeworben werden können.
Der Fördervereinfungiert als Treuhänder für die von den Stiftungen übertragenen Mittel.
Dabei ist es durchaus sinnvoll, taktisch vorzugehen. Neuanschaffungen für Fachbereiche oder Projekte müssen nicht unbedingt aus dem Schuletat bezahlt werden.
Nur wenn der Verein weiß, was angeschafft werden soll bzw. welches Projekt initiiert werden soll, kann ein Antrag auf Stiftungsmittel in Gang gesetzt werden.
Nur wenn die Anträge zur richtigen Zeit gestellt werden, haben sie Aussicht auf Erfolg. Viele Stiftungen öffnen nur für einen definierten Zeitraum ihr Portmonee.
Der Verein hat seine Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Stiftungen in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und umfasst nur Stiftungen, die für einen Antrag in Frage kommen könnten. Ein Blick darauf lohnt sich also allemal für diejenigen, die kostenpflichtige Entscheidungen für die Schule zu treffen haben.