Sachspenden können ebenfalls an den Förderverein übergeben werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall vorher mit uns Kontakt auf. Nur so können wir die Sachspenden entsprechend den Bestimmungen der Finanzbehörden zuordnen.
Im Fall einer Sachspende benötigen wir folgende Angaben
Die genaue Bezeichnung, das Alter und den Zustand des Gegenstandes.
Stammt die Zuwendung aus dem Privatvermögen der Spender*in, so hat diese anzugeben, welche Unterlagen zur Ermittlung des angesetzten Wertes herangezogen wurden. (Historischer Kaufpreis abzüglich Abnutzung) Maßgeblich ist hierbei der Preis, den die gespendete Sache im gewöhnlichen Geschäftsverkehr auf dem Gebrauchtmarkt erzielen würde (Verkehrswert); die Umsatzsteuer ist eingeschlossen.
Stammt die Zuwendung aus Betriebsvermögen, dann ist die Sachzuwendung mit dem Entnahmewert anzusetzen.