Stellungnahme des Vereins zur Reform von „Bildung und Teilhabe“
Die Reform des Bildung- und Teilhabepaketes im Zusammenhang mit dem Starke-Familien-Gesetz wird am 1.8.2019 in Kraft treten.
Die Kommunen können in weiten Teilen selbst festlegen, in welcher Form BuT-Leistungen gewährt werden.
Die Politik hat mit dem Starke-Familien-Gesetz leider keine umfassende Reform sämtlicher Leistungen an Kinder vorgelegt. Insofern muss die Stadt Bielefeld sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ihren Weg suchen.
Die Stadt Bielefeld hat sich nicht für die weitest gehende Auszahlung von Geldleistungen entschieden, sondern sie präferiert zurzeit die Einführung einer Bildungskarte. Hierfür werden hauptsächlich 2 Gründe angeführt:
- die Reduzierung der Antragsflut im Amt für soziale Leistungen,
- die Kontrollmöglichkeit der Zulässigkeit einer Leistung jedweder Art.
Die Gründe sind berechtigt und nachvollziehbar, reizen allerdings die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten nicht aus. Gerade aber die Überprüfung jeder einzelnen Fallsituation im Vorfeld der Mittelvergabe zieht nach wie vor einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich. Allerdings fällt diese Arbeit nicht mehr im Amt für soziale Leistungen an. Die hauptsächliche Verwaltungsarbeit müssen die Schulen und Vereine stemmen. Hier stehen noch viele Fragen ungeklärt im Raum.
Als Förderverein der größten allgemeinbildenden Schule Bielefelds mit einem Jahresfördervolumen von 80.000 EUR verwenden wir unsere Vereinsmittel zu großen Teilen dafür, die BuT-Antragsflut für Bagatellbeträge zu reduzieren, indem wir Projekte und Wandertage jedweder Art grundsätzlich mit einer Pauschale in Höhe von 100 EUR bezuschussen. Diese Mittel müssen wir natürlich an anderer Stelle wieder einsparen.
Wenn nun also eine Neuregelung in Bielefeld umgesetzt wird, müssen die Verwaltungsvorgänge in den Schulen ins Blickfeld kommen. Die Martin-Niemöller-Gesamtschule hat rund 1.600 Schüler*innen. Die Quote der BuT-Leistungsbezieher*innen liegt über 50%, Tendenz steigend.
Im Laufe eines Schuljahres fallen zwischen 6.000 – 8.000 Verwaltungsvorgänge an, die zurzeit allesamt von den Lehrkräften ehrenamtlich geschultert werden müssen. Auch eine Vereinfachung der Antragstellung mit Hilfe der Chipkarte, reduziert die Menge der Antragstellungen nicht.
Unsere Vorschläge zur Umsetzung von BuT 2.0 (siehe pdf-Anlage) können dafür sorgen, dass die Verwaltungsvorgänge für sämtliche BuT-Vorgänge nahezu auf null reduziert werden können bei gleichzeitiger Gewährleistung der Einzelfallprüfung.
Wir möchten unsere Vorschläge verstanden wissen als Anreiz, aus einer anderen Perspektive die anstehende Reform zu hinterfragen. Wir sind uns sicher, dass unsere 4 Punkte deutliche Entlastungen nach sich ziehen werden. Für alle.
Vorschlag des Förderverein MNGE zur Umsetzung BuT ab 1.8.2019
Förderverein MNGE
Wir machen mit unseren Vorschlägen vieles möglich.