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FörDerAnTräGe

Förderungen für Klassen & Lerngruppen

  1. 1
    Wir brauchen Startkapital für die Klassenkasse

    Als Startkapital bekommt jede neue Klasse 100 EUR zur freien Verfügung.

    Mit diesem Geld kann von den Klassenlehrer*innen das besorgt werden, was sie für ihre neue Klasse benötigen wie z. B. Regale oder Büroartikel.

    Selbstverständlich können die Klassenlehrer*innen auch eine gemeinsame Nutzung der Summe im Jahrgang verabreden, um das anzuschaffen, was sich das ganze Jahrgangsteam wünscht. Dieses sollte rechtzeitig auf einer Jahrgangskonferenz besprochen werden.

    Das Startkapital wird auf das Klassenkonto überwiesen, sobald dem Förderverein die Bankverbindung durch die Klassenlehrer*innen mitgeteilt worden ist.

    Startkapital für neue Klassen

    Das ausgefüllte Formular bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  2. 2
    Wir machen ein Projekt innerhalb der Schule

    Klassenprojekte haben durchweg einen fundierten pädagogischen Grund, häufig aber keine finanzielle Grundlage.

    Es fehlen Mittel für den Bezug von Materialien. Aber auch der Besuch von Referent*innen,  Autor*innen, Teamer*innen oder Workshop-Leiter*innen ist oft mit zusätzlichen Kosten verbunden.

    Checkliste:

    A   Handelt es sich um eine zusätzliche kostenpflichtige Unterrichtsaktivität, die innerhalb des Schulgebäudes stattfindet?
    Wenn nein, bitte andere Fördermöglichkeit wählen
    Wenn ja, weiter bei B

    B   Bei Gesamtkosten des Projektes bis einschließlich 75 EUR übernimmt der Förderverein 100% der Gesamtkosten.
    Ist dies zutreffend, gleich weiter zu G.

    C   Liegen die Gesamtkosten des Projektes über 500 EUR und ist bis zum Projektstart noch mindestens 1/2 Jahr Zeit?
    > Nachfrage beim Förderverein wegen der Bezuschussung durch Stiftungsmittel.
    info@fv-mnge.de

    D   Wenn es sich bei dem Projekt um eine angeleitete Aktivität der kulturellen Bildung handelt, für das zusätzliche Kosten anfallen, können BuT-Anträge auf anteilige Kostenübernahme beantragt werden. Schüler*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bis zu 180 EUR pro Jahr abrufen.

    Erläuterungen:
    Förderungen nach Anlage 7 sind eigentlich gedacht für die Teilhabe am kulturellen Leben in Gemeinschaften außerhalb der Schule. Allerdings gibt es Überschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen mit geleiteten Angeboten innerhalb der Schule, wie sie eingangs erwähnt worden sind.
    Zu prüfen ist in jedem Einzelfall, ob die zustehenden Fördermittel nach Anlage 7 nicht bereits aufgebraucht sind durch Beiträge für Sportverein, Musikschule, Ferienfreizeiten usw.

    BuT_Anlagen 07a-c

    • In der Anlage 7a sind die Felder 1-10 auszufüllen plus Unterschrift der Eltern.
    • Die Anlage 7c ist durch die Lehrkraft auszufüllen, zu unterschreiben und zu stempeln.
    • Der Kostenvoranschlag des Anbieters ist beizulegen.
    • BuT-Anträge sind immer von den Eltern selbst bei der Stadt Bielefeld einzureichen.
    E   Liegen im Projekttopf der Schule abrufbare Mittel?
    > Nachfrage im Sekretariat oder bei der Schulleitung.
     
    F   Gibt es Schnittmengen mit Zuständigkeiten bei einem Fach, einer Kombination von Fächern oder mit dem Freizeitbereich?
    > Nachfrage bei den Verantwortlichen der Bereiche

    G   Liegen die verbleibenden Kosten bis 100 EUR, so übernimmt der Förderverein 100%. Liegen die verbleibenden Kosten über 100 EUR, so bezuschusst der Förderverein das Projekt mit maximal 100 EUR.

    Förderung für ein Projekt innerhalb der Schule

    Belege bitte spätestens nach Projektabschluss zeitnah als Anhang per E-Mail oder als Original/Kopie per Postfach beim Förderverein einreichen
     
     
    Macht euer Projekt nach außen bekannt. Für jeden Bericht in einem öffentlichen Medium erhaltet ihr 25 EUR vom Förderverein.
     
    Wir sind in öffentlichen Medien
     
    Ausgefüllte Formulare bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  3. 3
    Wir machen ein Projekt außerhalb der Schule

    Wir lernen nicht für die Schule, sondern für das Leben.

    Der Besuch einer Theatervorstellung, eines Konzertes oder eines Museums sind Ereignisse, an die man sich auch nach seiner Schulzeit gut erinnern kann. Auch ein Wandertag ist eine willkommene Zäsur vor der nächsten Lernstrecke im Schulgebäude. Der Nachteil derartiger Events sind die anfallenden Kosten für Verkehrsmittel und/oder Eintrittsgebühren. Hierfür können Fördermittel beantragt werden. Für Verpflegungskosten muss jede Schüler*in selbst aufkommen.

    Checkliste:

    A   Handelt es sich um eine Unterrichtsaktivität, die außerhalb des Schulgebäudes stattfindet und mit zusätzlichen Kosten für Fahrt und/oder Eintritt verbunden ist?
    Wenn nein, bitte andere Fördermöglichkeit wählen
    Wenn ja, weiter bei B

    B   Bei Gesamtkosten des Projektes bis einschließlich 3 EUR pro Schüler*in übernimmt der Förderverein 100% der Gesamtkosten.
    Trifft dies zu, gleich weiter bei F

    C   Liegen die Gesamtkosten des Projektes über 500 EUR und ist bis zum Projektstart noch mindestens 1/2 Jahr Zeit?
    > Nachfrage beim Förderverein wegen der Bezuschussung durch Stiftungsmittel
    info@fv-mnge.de

    D   Für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen nach Bildung und Teilhabe ist ein Antrag auf anteilige Kostenübernahme zu stellen.

    BuT_Anlage 01

    • Die Anlage 1 ist komplett von der Lehrkraft auszufüllen, zu unterschreiben und zu stempeln.
    • BuT-Anträge sind immer von den Eltern selbst bei der Stadt Bielefeld einzureichen.
    E   Liegen im Projekttopf der Schule bzw. im Etat für Fahrkarten abrufbare Mittel?
    > Nachfrage im Sekretariat oder bei der Schulleitung

    F   Liegen die verbleibenden Kosten bis 100 EUR, so übernimmt der Förderverein 100%. Liegen die verbleibenden Kosten über 100 EUR, so bezuschusst der Förderverein das Projekt mit maximal 100 EUR.

    Förderung für ein Projekt außerhalb der Schule

    Belege bitte spätestens nach Projektabschluss zeitnah als Anhang per Email oder als Original/Kopie per Postfach beim Förderverein einreichen.

    Macht euer Projekt nach außen bekannt. Für jeden Bericht in einem öffentlichen Medium erhaltet ihr 25 EUR vom Förderverein.

    Wir sind in öffentlichen Medien

    Ausgefüllte Formulare bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen.

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  4. 4
    Wir haben den Wunschballon zurück

    Willkommen in der neuen Schule.
    Hoffentlich gehen alle eure Wünsche in Erfüllung!

    Wenn euer Wunschballon gefunden worden ist, dann hattet ihr schon Glück.

    Wenn die Karte an euch zurückgeschickt worden ist, dann hattet ihr schon sehr viel Glück.

    Wenn ihr eine Kopie der Karte an den Förderverein schickt, dann habt ihr nicht nur sehr viel Glück gehabt, sondern bekommt auch noch 25 EUR für eure Klassenkasse geschenkt.

    Prämie für den gefundenen Wunschballon

    Das ausgefüllte Formular mit dem Beleg bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  5. 5
    Wir räumen immer die Klasse auf

    Regelmäßiges Aufräumen nach dem Unterricht zahlt sich für jede Klasse aus.

    Pro Jahr gibt es vom Förderverein 25 EUR in die Klassenkasse.

    Ordnung ist das halbe Leben - oder - wie man durch Aufräumen richtig abräumen kann.

    1. Stühle hoch
    2. Licht aus
    3. Fenster zu
    4. Müll entsorgt

    Ihr habt das ganze Halbjahr keinen Ordnungszettel bekommen? Dann  schenkt euch der Förderverein 12,50 EUR als Prämie. Und die Schulleitung legt ebenfalls 12,50 EUR in eure Klassenkasse.

    Clevere Klassen holen sich so in ihrer Schulzeit 300 EUR in die Klassenkasse!

    Die Liste über erteilte Ordnungszettel verwaltet die jeweilige Stufenleitung. Am Ende eines Halbjahres stellen die Stufenleiter*innen die Anträge für die Prämien beim Förderverein und bei der Schulleitung. Danach wird das Geld an die Klassenkassen ausgezahlt.

    Prämien für aufgeräumte Klassen

    Das ausgefüllte Formular bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  6. 6
    Wir sind in öffentlichen Medien

    Berichte in öffentlichen Medien
    über Aktivitäten der Schule findet der Förderverein gut.

    Sie geben den Lesern, Zuhörern und Zuschauern einen guten Einblick in "Lebendige Schule".
    Als Belohnung winken 25 EUR pro Veröffentlichung.

    Gesamtschule kann so spannend sein! Leider wissen das immer noch zu wenige. Mit Hilfe von Tageszeitungen, Stadtteilblättern, Rundfunk, Fernsehen und Internet können wir gleichzeitig viele Menschen darüber informieren

    • woran wir arbeiten, womit wir uns befassen,
    • wie wir Probleme sehen, anpacken und lösen,
    • wie kreativ wir mit Vorhandenem umgehen oder
    • wie wir Vergangenes aufbereiten.

    Solche Aktivitäten finden täglich in der Martin-Niemöller-Gesamtschule statt. Sie machen den Beteiligten viel Spaß, aber sie machen häufig auch viel (Mehr-)Arbeit. Dabei kommt es immer wieder vor, dass niemand daran denkt, die Öffentlichkeit über die Aktivitäten zu informieren. Deshalb belohnen wir jeden eingereichten Beitrag aus den Medien über Aktionen von Fachbereichen, Klassen, Kursen, AG's oder einzelnen Schüler*innen der Schule. Die folgende Liste ist beispielhaft und nicht abschließend:

    • die Fertigstellung einer Ausstellung,
    • das gewonnene Sportturnier,
    • die Theateraufführung,
    • die Präsentation einer Projektarbeit,
    • der Unterricht außerhalb des Schulgebäudes,
    • das Bläserklassenkonzert,
    • die Einbeziehung von Referenten oder Zeitzeugen in den Unterricht,
    • die besondere Leistung einer Schüler*in,
    • das soziale Engagement einer Lerngruppe,
    • die gelungene Klassenfahrt,
    • .?..  .?..  .?..

    Es gibt jedoch zwei Bedingungen:

    1. Veröffentlichungen der Homepage der MNGE können nicht eingereicht werden.
    2. Die MNGE muss in dem Artikel, dem Beitrag bzw. der Sendung namentlich erwähnt werden und in einem positiven Licht erscheinen.

    Der Antrag ist von den projektbegleitenden Lehrer*innen zu stellen. Die Prämien werden nur auf das Klassenkonto der Antragsteller*in überwiesen und sind treuhänderisch zu verwenden.

    Prämien für Berichte in den Medien

    Das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit den Belegen als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  7. 7
    Wir haben Superheld*innen in unserer Klasse

    Super, dass du so gehandelt hast !

    Kleine Belohnung für Schüler*innen aus den unteren Jahrgängen

    Superheld*innen wirken im Verborgenen. Sie erwarten kein Lob für ihre Leistungen. Werden sie aber bei ihrer guten Tat „erwischt“, freuen sie sich natürlich über ein Lob. Es bestärkt die Held*innen und motiviert andere Schüler*innen, gleichfalls positive Akzente zu setzen.

    Eine Urkunde und eine kleine Belohnung heben das Lob auf ein höheres Level. Damit sind Schüler*innen zu begeistern 

    • Missstände anzupacken oder zu beseitigen
    • Verantwortung zu zeigen
    • sich für andere einzusetzen
    • u.v.m.

    Damit die Schüler*innen unkompliziert und zeitnah belohnt werden können, haben wir für Lehrkräfte folgende Möglichkeiten vorbereitet:

    Kurzantrag auf Prämie für Superheld*innen ausfüllen und ausdrucken

    Variante A    Ausgefüllten Kurzantrag im Schließfachservice eintauschen gegen Urkunden und Prämien
    täglich in der 1. großen Pause 

    Variante B    Ausgefüllten Kurzantrag ins Postfach des Schließfachservice legen
    Urkunden und Prämien liegen am Folgetag im Postfach der Lehrkraft.

    Variante C    Geht das auch online?
    Na klar!

    Superheld Urkunde - digital ausfüllbar

    Superheldin Urkunde - digital ausfüllbar

    Antrag auf Prämie für Superheld*innen

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

     
     
  8. 8
    Wir haben uns besonders für die Schule engagiert

    Besonderes Engagement für die Schule zahlt sich aus.

    Wenn Schüler*innen in der Schule lernen, sich freiwillig für die Gesellschaft einzubringen, legen sie den Grundstein für ihr soziales Leben und Geben.

    Der Förderverein weiß das hoch einzuschätzen. 

    Der Förderverein fördert Schüler*innen mit einer Prämie, wenn sie sich über das normale Maß hinaus für die Belange der Schule engagiert haben. Diese Anerkennung einer Leistung kann in Form eines Geldbetrages oder gleichwertiger Sachleistung erfolgen. In keinem Fall stellt die Prämie aber eine Entgeltleistung dar, aus der die Wertigkeit eines erfolgten Engagements abgeleitet werden könnte.

    Prämiert werden mit dieser Förderung nur Leistungen, die vorrangig in der unterrichtsfreien Zeit bzw. im Ganztagsbereich durchgeführt worden sind.

    Die folgende Liste enthält Beispiele von einmaligen oder jährlich wiederkehrenden vollzogenen Prämierungen. Die Liste ist offen für Ergänzungen. Diese sollten aber im Vorfeld mit dem Verein abgeklärt werden.

    • stadt-, landes- bzw. bundesweite Wettbewerbe wie Jugend forscht, Jugend diskutiert, Jugend musiziert, Lesewettbewerbe o.ä.
    • ergänzende Leitungsfunktion in sportlichen oder musischen Ganztagsangeboten
    • ergänzende Teamerfunktion im Rahmen von Klassen- oder Studienfahrten.
    • redaktionelle Arbeiten für eine Schüler*innen-Zeitung
    • regelmäßige Mitarbeit im Gaffa-Team, in der Sanitäts-AG, in der Simbabwe-AG, in Streitschlichter-Teams, im SV-Team, als Theater-Scouts

    Der Antrag ist von den projektbegleitenden Lehrer*innen zu stellen. Die Prämien werden nur auf das Klassenkonto der Antragsteller*in überwiesen und sind treuhänderisch zu verwenden.

    Prämien für besondere Leistungen

    Das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit den Belegen als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  9. 9
    Wir brauchen ein Darlehen für ein Projekt

    Treuhand-Darlehen für Projekte

    Klassen, Kurse, Jahrgänge, Fachbereiche, Ganztagsbereiche oder die ganze Schule führen Projekte durch. Die Frage einer Finanzierung stellt sich oft gleich zu Beginn, denn viele Projekte verursachen Kosten.

    Auch wenn die Finanzierung prinzipiell gesichert ist, stehen die Mittel nicht immer bereits dann zur Verfügung, wenn Anzahlungen für Buchungen oder Rechnungen für Materialaufwand zu begleichen sind. Werden größere Summen fällig, stellt sich die Frage der Finanzierung.

    Der Förderverein gewährt Projekten ganz unkompliziert ein zinsloses Treuhand-Darlehen bis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Kostendeckung. Die Obergrenze des Darlehens ist begrenzt auf 10.000 EUR unter der Voraussetzung, dass der Verein diese Summe aufbringen kann.

    Die Projektleitung stellt den Darlehensantrag stellvertretend für die Projektklasse.

    Erforderliche Angaben sind

    • der Antragsgrund
    • die Gesamtkosten des Projektes (im Vorfeld auch prognostiziert)
    • die Summe der zugesagten Mittel
    • der (voraussichtliche) Termin des letzten Mittelzuganges
    • die Höhe des benötigten Darlehens

    Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Überweisung der Projektleitung auf das Konto des Fördervereins spätestens zum Ende des Monats, in dem sämtliche zugesagten Projektmittel verfügbar sind.

    Treuhand-Darlehen für Projekte

    Das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit dem Projekt-Finanzierungsplan als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Der Förderverein bezuschusst Projekte natürlich auch mit Fördergeldern. Für etliche Projekte mit einem überschaubaren Finanzierungbedarf haben wir maßgeschneiderte Förderungen zusammen gestellt.

    Projekte mit hohem Finanzbedarf

    • sollten frühzeitig einen formlosen Antrag auf Förderung an die Hauptversammlung stellen, die Februar/März stattfindet. Dieser Weg kann auch genommen werden, falls Mittelzusagen zum Projekt letztendlich doch nicht umgesetzt worden sind.
    • sollten zusammen mit dem Förderverein abwägen, ob ein Förderantrag bei Stiftungen erfolgreich durchgeführt werden kann.

    weitere Informationen zu Stiftungen haben wir hier 

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer und Heidi Hesse 

  10. 10
    Wir brauchen ein Darlehen für die Klassen/Kursfahrt

    Treuhand-Darlehen für Klassen- und Kursfahrten

    Bei Anzahlungen oder Restzahlungen im Vorfeld von Klassen- oder Kursfahrten kann es vorkommen, dass nicht genügend Mittel auf dem Konto liegen. Werden größere Summen fällig, stellt sich die Frage der Finanzierung.

    Der Förderverein geht grundsätzlich davon aus, dass Klassenlehr*innen und Tutor*innen die Finanzierung einer Fahrt gut planen, kommunizieren und nachhalten. Liegen die Zahlungsziele für Eltern, volljährige Schüler*innen und Behörden ca. 30 Tage vor den fälligen Anzahlungs- bzw. Restzahlungsterminen, steht in der Regel auch genügend Geld zur Verfügung.

    Sollte es trotzdem zu einem Engpass kommen, gewährt der Verein Klassen und Kursgruppen ganz unkompliziert ein zinsloses Treuhand-Darlehen bis zum Ende des Folgemonats der Fahrt.

    Das Darlehen ist nur für Lücken gedacht, die absehbar nach dem Zahlungstermin geschlossen werden (z.B. laufende BuT-Verfahren oder offene Lohnzahlungen bei Eltern oder volljährigen Schüler*innen).

    Die Klassen-/Kurslehrer*innen stellen den Darlehensantrag. Das Darlehen wird ausschließlich auf das jeweilige Klassen- bzw. Kurskonto gezahlt.

    Erforderliche Angaben sind

    • der Antragsgrund
    • der Termin der Klassen-/Kursfahrt
    • die Kosten der Klassen-/Kursfahrt je Schüler*in
    • die Höhe des benötigten Darlehens
    • der gewünschte Auszahlungstermin für das Darlehen

    Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Überweisung der Klassen-/Kurslehrer*innen spätestens am Ende des Monats, der auf die Klassenfahrt folgt.

    Treuhand-Darlehen für Klassen- und Kursfahrten

    Das ausgefüllte Formular bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Haben Erziehungsberechtigte bzw. die volljährigen Schüler*innen die Zahlungsziele nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, können sie vom Förderverein ebenfalls ein Darlehen erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Start der Klassen-/Kursfahrt mindestens 1/3 der fälligen Kosten auf dem Konto eingegangen sind.

    Darlehen für Einzelschüler*innen zur Finanzierung einer Klassenfahrt

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

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