Aufgrund der anstehenden Reform von "Bildung und Teilhabe" wird die Neuprogrammierung dieser Seite ausgesetzt. Wir nutzen deshalb übergangsweise unsere alten Förderanträge, damit Antragstellungen strukturiert möglich sind.
Einzelförderungen von Schüler*innen können helfen, wieder Anschluss an das Stoffgebiet und Lerntempo des Fachunterrichtes zu finden. Die Gründe für diesen Nachhilfeunterricht können vielfältig sein. So können im Umfeld der Schülerin / des Schülers Gründe zu finden sein, für die das Kind selbst nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Reichen die finanziellen Mittel der Erziehungsberechtigten nachweislich nicht aus, die zusätzlichen Unterrichtungen zu bezahlen, so können die Klassen- bzw. Fachlehrer*innen beim Förderverein einen „Antrag auf Einzelförderung“ stellen. Die Wirksamkeit des Nachhilfeunterrichtes und der Lernerfolg der Schülerin / des Schülers müssen von den Antrag stellenden Lehrkräften kontrolliert werden.
Einzelförderungen können beispielsweise aber auch dazu dienen, das Selbstwertgefühl eines Kindes oder aber besondere Begabungen zu fördern. Die Förderung soll dazu führen, dass die Lernleistungen des Kindes insgesamt stabilisiert werden. Auch hier muss der Antrag durch die Klassen- bzw. FachlehrerInnen gestellt werden.
Die Höhe der finanziellen Förderung durch den Förderverein ist im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten zu sehen. Der Regelfall liegt bei 1/3 der Kosten für eine Staffel von 20 Unterrichtstunden. Wird der „Antrag auf Einzelförderung“ bewilligt, so erhält der Schüler / die Schülerin vorab kein Geld, sondern ein Nachweisblatt für die Förderstunden zur Vorlage bei der Lehrkraft, welche die Einzelförderung durchführt.
Die Auszahlung des Geldes erfolgt erst nach Abschluss der bezuschussten Einzelförderstunden an die Antrag stellende Lehrkraft, die den Betrag dann weiterleitet. Dafür ist das ausgefüllte Nachweisblatt beim Förderverein einzureichen.
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Die Kosten für die Teilnahme am Unterricht einer Bläserklasse verringern sich für Sozialgeldempfänger durch die BuT-Leistungen um monatlich 15 EUR. Wird eine Unterstützung durch den Bielefelder Kinderfonds gewährt, so verringern sich die Kosten um ca. 8 EUR je Monat.
Ziel der BuT-Verordnung ist es, Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Um die Leistungen für ein Kind zu beantragen müssen
vollständig ausgefüllt werden und bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Ziel des Bielefelder Kinderfonds ist es, Bielefelder Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, an kulturellen, sportlichen, sozialen, musikalischen, künstlerischen und schulischen Angeboten ermöglicht. Wir sorgen dafür, dass dieses Förderprogramm auch den SchülerInnen der Bläserklassen zu Gute kommen kann.
Für Kinder aus einkommensschwachen Familien (Hartz IV-Bezieher und/oder Bielefeldpass-Inhaber) leitet der Förderverein einen Antrag an den Bielefelder Kinderfonds weiter. Der Bläserklassenbeitrag reduziert sich dann um ca. 8 EUR pro Monat.
Antrag auf Förderung für Bläserklassen über Bielefelder Kinderfond
Als weiteren Service bietet der Förderverein Eltern von Bläserklassenkindern ein Darlehen für die Anschaffung eines Instrumentes an.Ich brauche ein Darlehen für den Instrumentenkauf
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Am Geld sollte keine Klassenfahrt scheitern.
Der Förderverein bezuschusst satzungsgemäß Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte finanziell nicht in der Lage sind, die Fahrtkosten in voller Höhe zu bezahlen. Die Höhe der Förderung beträgt im Regelfall bis zu 1/3 der anfallenden Fahrtkosten (maximal 100 EUR).
Der Förderverein geht mit seinen finanziellen Mitteln im Interesse seiner Mitglieder verantwortungsvoll um. Eine Bezuschussung einer Klassenfahrt durch den Förderverein kommt deshalb nur dann in Frage, wenn dem Teilnehmer / der Teilnehmerin an der Klassenfahrt keine andere gesetzlich geregelte Fördermaßnahme zusteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Leistungen nach Hartz IV oder aber Wohngeld bezogen werden bzw. ein Anspruch darauf geltend gemacht werden kann.
Der Zuschuss wird der Schülerin / dem Schüler i. d. R. nur dann gewährt, wenn ein Antrag gemäß Bildungs- und Teilhabeverordnung (BuT) beim Sozialamt der Stadt Bielefeld bzw. beim Jobcenter ArbeitPlus auf Fahrtkostenübernahme gestellt worden ist und keine vollständige Kostenübernahme beschieden worden ist. Der BuT-Bescheid ist diesem Antrag als Anlage beizufügen.
Ergänzende Information : Um die BuT-Leistungen für ein Kind zu beantragen müssen
vollständig ausgefüllt werden und bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Antrag auf Förderung von Klassenfahrten
Der Förderverein bietet zur Überbrückung von Finanzierungsschwierigkeiten einer Klassenfahrt ein Darlehen für die Erziehungsberechtigten an.
Aufgrund der anstehenden Reform von "Bildung und Teilhabe" wird die Neuprogrammierung dieser Seite ausgesetzt. Wir nutzen deshalb übergangsweise unsere alten Förderanträge, damit Antragstellungen strukturiert möglich sind.
Eltern, die kurz vor der Klassenfahrt des Kindes in eine nicht vorhersehbare finanzielle Krise geraten, können ein Darlehen erhalten, damit die Fahrt für das Kind gesichert ist.
Als Darlehen werden maximal 2/3 des Klassenfahrtsbetrages vergeben. Das erste Drittel muss vor der Antragstellung des Darlehens bereits an die Klassenkasse überwiesen worden sein. Das Darlehen wird in jedem Fall nur an die Klassenkasse ausgezahlt.
Die Laufzeit des Darlehens ist abhängig von der Höhe der Darlehenssumme. Maximal sind 24 monatliche Ratenzahlungen möglich. Die Mindesttilgungsrate beträgt 20 EUR im Monat. Sie ist immer zu Beginn eines Monats fällig. Die Rückzahlung der Raten beginnt im auf die Auszahlung folgenden Monat. Aus diesen Bedingungen ergibt sich die Laufzeit eines Darlehensvertrages.
Den Antrag auf ein Darlehen zur Finanzierung einer Klassenfahrt ausdrucken, ausfüllen und an die Klassenleitung geben. Die Klassenleitung überprüft die Eintragungen, zeichnet den Vertrag gegen und leitet den Antrag an den Förderverein weiter.
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Eltern, die nach Beendigung der Bläserklassenzeit das Instrument übernehmen oder ein neues Instrument erwerben möchten, können hierfür ein Darlehen erhalten.
Als Darlehen wird maximal der Kaufpreis des Instrumentes abzüglich 100 EUR vergeben. Die Anzahlung in Höhe von mindestens 100 EUR ist vor Antragstellung auf das Bläserklassenkonto einzuzahlen. Das Darlehen wird in jedem Fall nur auf das Bläserklassenkonto der Schule ausgezahlt. Das Instrument bleibt bis zur endgültigen
Tilgung des Instrumentes im Besitz des Fördervereins.
Die Mindesttilgungsrate beträgt 20 EUR im Monat. Sie ist immer zu Beginn eines Monats fällig. Die Rückzahlung der Raten beginnt im auf die Auszahlung folgenden Monat. Die maximale Laufzeit des Darlehensvertrages beträgt 24 Monate.
Den Antrag auf ein Darlehen zur Finanzierung eines Instrumentes ausdrucken, ausfüllen und an die Bläserklassen-Koordination geben. Die Koordination überprüft die Eintragungen, zeichnet den Vertrag gegen und leitet den Antrag an den Förderverein weiter.
Förderverein MNGE
Wir machen mit unseren Fördergeldern vieles möglich.