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FörDerAnTräGe

Förderungen durch zinslose Darlehen

  1. 1
    für die Ausstattung von Fachbereichen

    Treuhand-Darlehen für Fachbereiche

    Der Etat von Fachbereichen reicht in der Regel nur für laufende Kosten und kleinere Ersatzbeschaffungen. Werden größere Summen fällig, stellt sich die Frage der Finanzierung.

    Der Förderverein gewährt Fachbereichen ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren. Die Höhe eines Darlehens orientiert sich am Jahresetat des Fachbereiches. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 2/3 des Fachetats multipliziert mit der Jahresanzahl der Laufzeit. (Ein Fach mit einem Jahresetat von 1.500 EUR erhält bei 3 Jahren Laufzeit demzufolge maximal 3.000 EUR als Darlehen.) Somit verbleibt der FaKo mindestens 1/3 des Etats für laufende Verpflichtungen.

    Die Fachbereichsleitung stellt den Darlehensantrag stellvertretend für die Fachkonferenz. Erforderliche Angaben sind

    • der Antragsgrund
    • die Höhe des Jahresetats des Faches
    • der aktuelle Stand des Jahresetats
    • die gewünschte Laufzeit
    • die Höhe des benötigten Darlehens

    Die Rückzahlung erfolgt jährlich als Lastschrift vom MNGE Materialgeldkonto zu Lasten des Fachetats.

    Treuhand-Darlehen für Fachbereiche

    Das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit dem Kostenvoranschlag als Anhang per Email oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Fachbereiche bekommen vom Förderverein für Unterrichtsmittel, die sie sich sonst nicht leisten können, einen Zuschuss bis zu 1.000 EUR. Kann die prognostizierte Rückzahlung eines Darlehens nicht eingehalten werden, so ist es sinnvoll, rechtzeitig einen formlosen Förderantrag an die Hauptversammlung zu stellen, die Februar/März stattfindet.

    Förderungen Fachbereiche

    Alternativ ist auch eine Finanzierung durch Stiftungsmittel zu prüfen.

    Informationen zu Stiftungen 

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  2. 2
    zur Vorfinanzierung von Klassen/Kursfahrten

    Treuhand-Darlehen für Klassen- und Kursfahrten

    Bei Anzahlungen oder Restzahlungen im Vorfeld von Klassen- oder Kursfahrten kann es vorkommen, dass nicht genügend Mittel auf dem Konto liegen. Werden größere Summen fällig, stellt sich die Frage der Finanzierung.

    Der Förderverein geht grundsätzlich davon aus, dass Klassenlehr*innen und Tutor*innen die Finanzierung einer Fahrt gut planen, kommunizieren und nachhalten. Liegen die Zahlungsziele für Eltern, volljährige Schüler*innen und Behörden ca. 30 Tage vor den fälligen Anzahlungs- bzw. Restzahlungsterminen, steht in der Regel auch genügend Geld zur Verfügung.

    Sollte es trotzdem zu einem Engpass kommen, gewährt der Verein Klassen und Kursgruppen ganz unkompliziert ein zinsloses Treuhand-Darlehen bis zum Ende des Folgemonats der Fahrt.

    Das Darlehen ist nur für Lücken gedacht, die absehbar nach dem Zahlungstermin geschlossen werden (z.B. laufende BuT-Verfahren oder offene Lohnzahlungen bei Eltern oder volljährigen Schüler*innen).

    Die Klassen-/Kurslehrer*innen stellen den Darlehensantrag. Das Darlehen wird ausschließlich auf das jeweilige Klassen- bzw. Kurskonto gezahlt.

    Erforderliche Angaben sind

    • der Antragsgrund
    • der Termin der Klassen-/Kursfahrt
    • die Kosten der Klassen-/Kursfahrt je Schüler*in
    • die Höhe des benötigten Darlehens
    • der gewünschte Auszahlungstermin für das Darlehen

    Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Überweisung der Klassen-/Kurslehrer*innen spätestens am Ende des Monats, der auf die Klassenfahrt folgt.

    Treuhand-Darlehen für Klassen- und Kursfahrten

    Das ausgefüllte Formular bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Haben Erziehungsberechtigte bzw. die volljährigen Schüler*innen die Zahlungsziele nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, können sie vom Förderverein ebenfalls ein Darlehen erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Start der Klassen-/Kursfahrt mindestens 1/3 der fälligen Kosten auf dem Konto eingegangen sind.

    Darlehen für Einzelschüler*innen zur Finanzierung einer Klassenfahrt

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  3. 3
    als Vorfinanzierung für Projekte

    Treuhand-Darlehen für Projekte

    Klassen, Kurse, Jahrgänge, Fachbereiche, Ganztagsbereiche oder die ganze Schule führen Projekte durch. Die Frage einer Finanzierung stellt sich oft gleich zu Beginn, denn viele Projekte verursachen Kosten.

    Auch wenn die Finanzierung prinzipiell gesichert ist, stehen die Mittel nicht immer bereits dann zur Verfügung, wenn Anzahlungen für Buchungen oder Rechnungen für Materialaufwand zu begleichen sind. Werden größere Summen fällig, stellt sich die Frage der Finanzierung.

    Der Förderverein gewährt Projekten ganz unkompliziert ein zinsloses Treuhand-Darlehen bis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Kostendeckung. Die Obergrenze des Darlehens ist begrenzt auf 10.000 EUR unter der Voraussetzung, dass der Verein diese Summe aufbringen kann.

    Die Projektleitung stellt den Darlehensantrag stellvertretend für die Projektgruppe.

    Erforderliche Angaben sind

    • der Antragsgrund
    • die Gesamtkosten des Projektes (im Vorfeld auch prognostiziert)
    • die Summe der zugesagten Mittel
    • der (voraussichtliche) Termin des letzten Mittelzuganges
    • die Höhe des benötigten Darlehens

    Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Überweisung der Projektleitung auf das Konto des Fördervereins spätestens zum Ende des Monats, in dem sämtliche zugesagten Projektmittel verfügbar sind.

    Treuhand-Darlehen für Projekte

    Das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit dem Projekt-Finanzierungsplan als Anhang per Email oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen

    Der Förderverein bezuschusst Projekte natürlich auch mit Fördergeldern. Für etliche Projekte mit einem überschaubaren Finanzierungbedarf haben wir maßgeschneiderte Förderungen zusammen gestellt.

    Projekte mit hohem Finanzbedarf

    • sollten frühzeitig einen formlosen Antrag auf Förderung an die Hauptversammlung stellen, die Februar/März stattfindet. Dieser Weg kann auch genommen werden, falls Mittelzusagen zum Projekt letztendlich doch nicht umgesetzt worden sind.
    • sollten zusammen mit dem Förderverein abwägen, ob ein Förderantrag bei Stiftungen erfolgreich durchgeführt werden kann.

    weitere Informationen zu Stiftungen haben wir hier 

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  4. 4
    für Einzelschüler*innen zur Finanzierung einer Klassenfahrt

    Darlehen für Einzelschüler*innen zur Finanzierung einer Klassenfahrt

    Eltern, die vor der Klassenfahrt des Kindes in eine nicht vorhersehbare finanzielle Krise geraten, können ein Darlehen erhalten, damit die Fahrt für das Kind gesichert ist.

    Als Darlehen werden maximal 2/3 der Gesamtkosten der Klassenfahrt vergeben. Das erste Drittel muss vor der Antragstellung des Darlehens bereits an die Klassenkasse überwiesen worden sein. Das Darlehen wird in jedem Fall nur an die Klassenkasse ausgezahlt.

    Die Laufzeit des Darlehens ist abhängig von der Höhe der Darlehenssumme. Die Mindesttilgungsrate beträgt 20 EUR im Monat. Maximal sind 12 monatliche Ratenzahlungen möglich. Sie sind immer zu Beginn eines Monats fällig. Die Rückzahlung der Raten beginnt in dem Monat, der auf die Auszahlung folgt. Aus diesen Bedingungen ergibt sich die Laufzeit eines Darlehensvertrages.

    Den Antrag auf ein Darlehen zur Finanzierung einer Klassenfahrt ausdrucken, den Teil A ausfüllen und an die Klassenleitung geben. Die Klassenleitung füllt den Teil B aus, zeichnet den Vertrag gegen und leitet den Antrag an den Förderverein weiter.

    Darlehen für eine Klassenfahrt

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

  5. 5
    für Einzelschüler*innen zur Finanzierung eines Instrumentes

    Darlehen für Einzelschüler*innen zur Finanzierung eines Instrumentes

    Eltern, die im Verlauf oder nach Beendigung der Bläserklassenzeit das Instrument übernehmen oder ein neues Instrument aus dem Bestand der Schule erwerben möchten, können hierfür ein Darlehen erhalten.

    Als Darlehen werden maximal 9/10 des Kaufpreises des Instrumentes vergeben. Die Anzahlung in Höhe von mindestens 1/10 des Kaufpreises ist vor Antragstellung auf das Instrumentalkonto einzuzahlen. Das Darlehen wird in jedem Fall nur auf das Instrumentalkonto der Schule ausgezahlt. Das Instrument wird bis zur endgültigen
    Tilgung der Darlehenssumme Eigentum des Fördervereins.

    Die Mindesttilgungsrate beträgt 20 EUR im Monat. Sie ist immer zu Beginn eines Monats fällig. Die Rückzahlung der Raten beginnt im 2. Monat, der auf die Auszahlung folgt. Die maximale Laufzeit des Darlehensvertrages beträgt 24 Monate.

    Den Antrag auf ein Darlehen zur Finanzierung eines Instrumentes ausdrucken, den Teil A ausfüllen und an die Bläserklassenkoordination geben. Die Koordination füllt den Teil B aus, zeichnet den Vertrag gegen und leitet den Antrag an den Förderverein weiter.

    Darlehen für ein Instrument

    Zuständig für die Bearbeitung

    Michael Neugebauer

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