Eine Einzelförderung kann helfen, wieder Anschluss an das Stoffgebiet und Lerntempo des Fachunterrichtes zu finden. Die Gründe für individuelle Förderungen können sehr vielfältig sein.
Wenn Schüler*innen den Anschluss verloren haben, ist die Schule gefordert einen individuellen Förderplan zu erstellen. Lässt sich diese Einzelförderung nicht allein mit den Mitteln der Schule umsetzen, so muss diese Unterstützung von außen kommen.
Da eine Hilfestellung von außen in der Regel mit Kosten verbunden ist, stellt sich jedes Mal die Frage, wer diese zu tragen hat.
A Eltern, die Sozialmittel beziehen wie
bekommen über Bildung & Teilhabe die Kosten der Einzelförderung pro Fach für maximal 35 Unterrichtsstunden im Jahr voll erstattet. Deshalb kommt eine zusätzliche Förderung durch den Verein erst in Betracht, wenn die Einzelförderung gemäß Bildung & Teilhabe voll ausgeschöpft worden ist.
Aktuelle Ergänzung
Gemäß Ratsbeschluss vom 11.02.2021 zum "Bielefelder Corona-Aktionsplan - Bielefeld hält zusammen" ist bis Ende 2022 beabsichtigt, die Anzahl der max. Förderstunden je Kind und Fach auf 84 Stunden zu erhöhen!
B Eltern, die keine Sozialmittel beziehen und eine individuelle Förderung ihres Kindes durch den Förderverein wünschen, haben vorab zu überprüfen, ob sie berechtigt sind, eine der unter A angegebenen Sozialmittel zu beziehen.
Am einfachsten und schnellsten geht das beim Wohngeld. Auf der Internetseite vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW ist dies mit wenigen Klicks und Datenangaben durchzuführen.
Wir haben eine Berechnung als Beispiel durchgeführt für eine 4-köpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von ca. 35.000 EUR brutto. Vergleichen Sie ihre persönliche Situation mit diesem Beispiel.
Wohngeldberechnung als Beispiel
Zum Überprüfen ihrer Wohngeldberechtigung gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
C Eltern, die Anspruch auf Wohngeld haben, wenden sich bitte ohne Vorbehalte an die zuständige Stelle. Haben Sie im Blick, dass mit dem Bezug von Wohngeld ihren Kindern alle Unterstützungen durch Bildung & Teilhabe offen stehen werden:
D Eltern, die
können Hilfe vom Verein erhalten
E Förderprogramm Zwischenspurt
Wir versuchen zuerst mit pensionierten Lehrer*innen der MNGE diese Förderung ohne Kosten für die Eltern zu ermöglichen im Rahmen unseres Projektes Zwischenspurt. Der Antrag hierfür wird schulintern von den Klassenlehrer*innen oder Fachlehrer*innen gestellt.
Hier geht es zum Zwischenspurt
F Zuschuss zum Nachhilfeunterricht
Ist eine Förderung durch das Projekt Zwischenspurt nicht möglich, so können die Eltern einen Zuschuss für die individuelle Förderung erhalten, wenn außergewöhnliche Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Bezug von Arbeitslosengeld I, ein akuter Auftragseinbruch bei Selbstständigen oder aber andere vergleichbare Situationen.
ENDE der NEUPROGRAMMIERUNG
Der erste Teil dieses Antrag ist durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen, der zweite Teil durch die Klassenlehrer*innen.
Als Anlagen sind einzureichen
oder
Das ausgefüllte Antragsformular bitte zusammen mit den Belegen als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Diese Seite wird zurzeit neu programmiert. Bitte nutzen sie deshalb übergangsweise unsere alten Förderanträge, damit Antragstellungen strukturiert möglich sind.
Reichen die finanziellen Mittel der Erziehungsberechtigten nachweislich nicht aus, die zusätzlichen Unterrichtungen zu bezahlen, so können die Klassen- bzw. Fachlehrer*innen beim Förderverein einen „Antrag auf Einzelförderung“ stellen. Die Wirksamkeit des Nachhilfeunterrichtes und der Lernerfolg der Schülerin / des Schülers müssen von den Antrag stellenden Lehrkräften kontrolliert werden.
Einzelförderungen können beispielsweise aber auch dazu dienen, das Selbstwertgefühl eines Kindes oder aber besondere Begabungen zu fördern. Die Förderung soll dazu führen, dass die Lernleistungen des Kindes insgesamt stabilisiert werden. Auch hier muss der Antrag durch die Klassen- bzw. FachlehrerInnen gestellt werden.
Die Höhe der finanziellen Förderung durch den Förderverein ist im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten zu sehen. Der Regelfall liegt bei 1/3 der Kosten für eine Staffel von 20 Unterrichtstunden. Wird der „Antrag auf Einzelförderung“ bewilligt, so erhält der Schüler / die Schülerin vorab kein Geld, sondern ein Nachweisblatt für die Förderstunden zur Vorlage bei der Lehrkraft, welche die Einzelförderung durchführt.
Die Auszahlung des Geldes erfolgt erst nach Abschluss der bezuschussten Einzelförderstunden an die Antrag stellende Lehrkraft, die den Betrag dann weiterleitet. Dafür ist das ausgefüllte Nachweisblatt beim Förderverein einzureichen.
Das gemeinschaftliche Erlernen eines Instrumentes bei gleichzeitiger Anwendung im Unterricht von der ersten Stunde an fördert die Schüler*innen kognitiv und stellt die Weichen für sozialintegratives Verhalten.
Unterstützung durch den Förderverein
Der Förderverein stellt seit Beginn der Bläserklassen im Jahr 2003 mit seinen Zuschüssen sicher, dass die monatlichen Kostenbeiträge für die Eltern deutlich günstiger ausfallen als bei jedem anderen Anbieter in Bielefeld. Der Eigenanteil für die Teilnahme am Unterricht einer Bläserklasse oder Bigband beträgt zurzeit 30 EUR pro Monat. Darin enthalten sind die Kosten für
Unterstützung gemäß Bildung und Teilhabe
Der Förderverein hat sich dafür eingesetzt, dass Sozialmittelempfänger den Bläserklassenbeitrag zum größten Teil über die Leistungen nach Bildung und Teilhabe (BuT) erstattet bekommen, wenn diesbezüglich ein Antrag gemäß Anlage 7 durch die Eltern gestellt wird.
Unter der Voraussetzung, dass die Mittel gemäß Anlage 7 nicht auch für Angebote anderer Anbieter (z.B. Sportverein) verbraucht werden, stehen zurzeit 15 EUR pro Monat zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Leihpauschale 9,87 EUR und die Materialpauschale 2,50 EUR vom Amt übernommen. Es verbleibt bei voller Nutzung der BuT-Mittel ein Eigenanteil in Höhe von monatlich 2,63 EUR.
Weitere Hilfestellungen für den BuT-Antrag erhalten Sie von der Bläserklassen-Koordination. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne auch an die Bläserklassen-Lehrer*innen.
Unterstützung durch den Bielefelder Kinderfond
Ziel des Bielefelder Kinderfonds ist es, Bielefelder Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, an kulturellen, sportlichen, sozialen, musikalischen, künstlerischen und schulischen Angeboten zu ermöglichen. Der Förderverein sorgt dafür, dass dieses Förderprogramm auch den Schüler*innen der Bläserklassen und Bigbands zu Gute kommen kann.
Für Kinder aus einkommensschwachen Familien (Hartz IV-Bezieher und/oder Inhaber*innen des Bielefeld-Passes) leitet der Förderverein einen Antrag an den Bielefelder Kinderfonds weiter. Der Jahresbeitrag für die Bläserklassen kann sich dadurch um maximal 100 EUR reduzieren.
Mit dieser Förderung kann sich der monatliche Eigenanteil für Bezieher*innen von Sozialmitteln auf 0,00 EUR reduzieren.
Die monatliche Einsparung für Geringverdiener*innen beträgt maximal 8,33 EUR.
Förderung für Bläserklassen über Bielefelder Kinderfond
Als weiteren Service bietet der Förderverein Eltern von Bläserklassenkindern ein Darlehen für die Anschaffung eines Instrumentes an.
Ich brauche ein Darlehen für den Instrumentenkauf
Am Geld sollte keine Klassenfahrt scheitern.
Der Förderverein bezuschusst Klassenfahrten für Schüler*innen, wenn deren Erziehungsberechtigte finanziell nicht in der Lage sind, die Fahrtkosten in voller Höhe zu bezahlen.
Der Verein geht im Interesse seiner Mitglieder verantwortungsvoll mit den finanziellen Mitteln um. Die Bezuschussung einer Klassenfahrt durch den Verein kommt deshalb nur dann in Frage, wenn eine andere gesetzlich geregelte Fördermaßnahme für Klassenfahrten nicht in Anspruch genommen werden kann.
A Eltern, die Sozialmittel beziehen wie
bekommen über Bildung & Teilhabe die Kosten der Klassenfahrt voll erstattet. Deshalb macht eine zusätzliche Förderung durch den Verein keinen Sinn.
B Eltern, die keine Sozialmittel beziehen und eine Förderung der Klassenfahrt durch den Förderverein wünschen, sollten rechtzeitig vor der Fahrt überprüfen, ob sie berechtigt sind, eine der unter A angegebenen Sozialmittel zu beziehen.
Am einfachsten und schnellsten geht das beim Wohngeld. Auf der Internetseite vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW ist dies mit wenigen Klicks und Datenangaben durchzuführen.
Wir haben eine Berechnung durchgeführt für eine 4-köpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von ca. 35.000 EUR brutto. Vergleichen Sie ihre persönliche Situation mit diesem Beispiel.
So gehen Sie am besten vor:
C Eltern, die Anspruch auf Wohngeld haben, wenden sich bitte ohne Vorbehalte an die zuständige Stelle. Haben Sie im Blick, dass mit dem Bezug von Wohngeld ihren Kinder alle Unterstützungen durch Bildung & Teilhabe offen stehen werden:
D Eltern, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben, können einen Zuschuss zur Klassenfahrt erhalten, wenn außergewöhnliche Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise gleichzeitige Klassenfahrten von Geschwisterkindern an der MNGE, der Bezug von Arbeitslosengeld I, ein akuter Auftragseinbruch bei Selbstständigen oder aber andere vergleichbare Situationen.
Hinweis: Bei einer gleichzeitigen Fahrt von Geschwisterkindern muss dieser Antrag nur für ein Kind ausgefüllt werden. Die Förderung für das zweite Kind wird vom Verein gleich mitgeprüft. Bei mehr als zwei gleichzeitig fahrenden Kindern eines Haushaltes ist die Antragsseite 2 mehrfach einzureichen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den Gesamtkosten der Klassenfahrt(en). Im Regelfall übernimmt der Verein 1/3 der Kosten bis zur maximalen Fördergrenze von 100 EUR pro Kind.
Der erste Teil dieses Antrag ist durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen, der zweite Teil durch die Klassenlehrer*innen.
Als Anlagen sind einzureichen
Das ausgefüllte Antragsformular bitte zusammen mit den Belegen als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Der Förderverein bietet zur Überbrückung von Finanzierungsschwierigkeiten einer Klassenfahrt den Erziehungsberechtigten auch ein Darlehen an.
Kleine Belohnung für Schüler*innen aus den unteren Jahrgängen
Superheld*innen wirken im Verborgenen. Sie erwarten kein Lob für ihre Leistungen. Werden sie aber bei ihrer guten Tat „erwischt“, freuen sie sich natürlich über ein Lob. Es bestärkt die Held*innen und motiviert andere Schüler*innen, gleichfalls positive Akzente zu setzen.
Eine Urkunde und eine kleine Belohnung heben das Lob auf ein höheres Level. Damit sind Schüler*innen zu begeistern
Damit die Schüler*innen unkompliziert und zeitnah belohnt werden können, haben wir für Lehrkräfte folgende Möglichkeiten vorbereitet:
Kurzantrag auf Prämie für Superheld*innen ausfüllen und ausdrucken
Variante A Ausgefüllten Kurzantrag im Schließfachservice eintauschen gegen Urkunden und Prämien
täglich in der 1. großen Pause
Variante B Ausgefüllten Kurzantrag ins Postfach des Schließfachservice legen
Urkunden und Prämien liegen am Folgetag im Postfach der Lehrkraft.
Variante C Geht das auch online?
Na klar!
Superheld Urkunde - digital ausfüllbar
Superheldin Urkunde - digital ausfüllbar
Antrag auf Prämie für Superheld*innen
Wenn Schüler*innen in der Schule lernen, sich freiwillig für die Gesellschaft einzubringen, legen sie den Grundstein für ihr soziales Leben und Geben.
Der Förderverein weiß das hoch einzuschätzen.
Der Förderverein fördert Schüler*innen mit einer Prämie, wenn sie sich über das normale Maß hinaus für die Belange der Schule engagiert haben. Diese Anerkennung einer Leistung kann in Form eines Geldbetrages oder gleichwertiger Sachleistung erfolgen. In keinem Fall stellt die Prämie aber eine Entgeltleistung dar, aus der die Wertigkeit eines erfolgten Engagements abgeleitet werden könnte.
Prämiert werden mit dieser Förderung nur Leistungen, die vorrangig in der unterrichtsfreien Zeit bzw. im Ganztagsbereich durchgeführt worden sind.
Die folgende Liste enthält Beispiele von einmaligen oder jährlich wiederkehrenden vollzogenen Prämierungen. Die Liste ist offen für Ergänzungen. Diese sollten aber im Vorfeld mit dem Verein abgeklärt werden.
Der Antrag ist von den projektbegleitenden Lehrer*innen zu stellen. Die Prämien werden nur auf das Klassenkonto der Antragsteller*in überwiesen und sind treuhänderisch zu verwenden.
Prämien für besondere Leistungen
Das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit den Belegen als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Sie geben den Lesern, Zuhörern und Zuschauern einen guten Einblick in "Lebendige Schule".
Als Belohnung winken 25 EUR pro Veröffentlichung.
Gesamtschule kann so spannend sein! Leider wissen das immer noch zu wenige. Mit Hilfe von Tageszeitungen, Stadtteilblättern, Rundfunk, Fernsehen und Internet können wir gleichzeitig viele Menschen darüber informieren
Solche Aktivitäten finden täglich in der Martin-Niemöller-Gesamtschule statt. Sie machen den Beteiligten viel Spaß, aber sie machen häufig auch viel (Mehr-)Arbeit. Dabei kommt es immer wieder vor, dass niemand daran denkt, die Öffentlichkeit über die Aktivitäten zu informieren. Deshalb belohnen wir jeden eingereichten Beitrag aus den Medien über Aktionen von Fachbereichen, Klassen, Kursen, AG's oder einzelnen Schüler*innen der Schule. Die folgende Liste ist beispielhaft und nicht abschließend:
Es gibt jedoch zwei Bedingungen
Der Antrag ist von den projektbegleitenden Lehrer*innen zu stellen. Die Prämien werden nur auf das Klassenkonto der Antragsteller*in überwiesen und sind treuhänderisch zu verwenden.
Prämien für Berichte in den Medien
Das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit den Belegen als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Eltern, die vor der Klassenfahrt des Kindes in eine nicht vorhersehbare finanzielle Krise geraten, können ein Darlehen erhalten, damit die Fahrt für das Kind gesichert ist.
Als Darlehen werden maximal 2/3 der Gesamtkosten der Klassenfahrt vergeben. Das erste Drittel muss vor der Antragstellung des Darlehens bereits an die Klassenkasse überwiesen worden sein. Das Darlehen wird in jedem Fall nur an die Klassenkasse ausgezahlt.
Die Laufzeit des Darlehens ist abhängig von der Höhe der Darlehenssumme. Die Mindesttilgungsrate beträgt 20 EUR im Monat. Maximal sind 12 monatliche Ratenzahlungen möglich. Sie sind immer zu Beginn eines Monats fällig. Die Rückzahlung der Raten beginnt in dem Monat, der auf die Auszahlung folgt. Aus diesen Bedingungen ergibt sich die Laufzeit eines Darlehensvertrages.
Den Antrag auf ein Darlehen zur Finanzierung einer Klassenfahrt ausdrucken, den Teil A ausfüllen und an die Klassenleitung geben. Die Klassenleitung füllt den Teil B aus, zeichnet den Vertrag gegen und leitet den Antrag an den Förderverein weiter.
Eltern, die im Verlauf oder nach Beendigung der Bläserklassenzeit das Instrument übernehmen oder ein neues Instrument aus dem Bestand der Schule erwerben möchten, können hierfür ein Darlehen erhalten.
Als Darlehen werden maximal 9/10 des Kaufpreises des Instrumentes vergeben. Die Anzahlung in Höhe von mindestens 1/10 des Kaufpreises ist vor Antragstellung auf das Instrumentalkonto einzuzahlen. Das Darlehen wird in jedem Fall nur auf das Instrumentalkonto der Schule ausgezahlt. Das Instrument wird bis zur endgültigen
Tilgung der Darlehenssumme Eigentum des Fördervereins.
Die Mindesttilgungsrate beträgt 20 EUR im Monat. Sie ist immer zu Beginn eines Monats fällig. Die Rückzahlung der Raten beginnt im 2. Monat, der auf die Auszahlung folgt. Die maximale Laufzeit des Darlehensvertrages beträgt 24 Monate.
Den Antrag auf ein Darlehen zur Finanzierung eines Instrumentes ausdrucken, den Teil A ausfüllen und an die Bläserklassenkoordination geben. Die Koordination füllt den Teil B aus, zeichnet den Vertrag gegen und leitet den Antrag an den Förderverein weiter.
Förderverein MNGE
Wir machen mit Fördergeldern und gezielter Beratung vieles möglich.