Fachbereiche bekommen vom Förderverein für Unterrichtsmittel, die sie sich sonst nicht leisten können, einen Zuschuss bis zu 1.000 EUR.
Ohne Fördervereine sähe es bundesweit sehr schlecht aus bei der Ausstattung der Schulen und Fachbereiche. Das gilt auch für unsere Schule. Einen Überblick über die bisherige Unterstützung der Fachbereiche findet man in der Dokumentation Bilanzen
Verwendung der Eigenmittel seit 1971 - Grafik 2 - Förderungen von Lernbereichen
Der Förderverein entscheidet auf seiner Hauptversammlung, die im Frühjahr stattfindet, über die Förderung einzelner Fachbereiche. Berücksichtigt werden können nur die Anträge, die den Verein mindestens 7 Tage vor der Hauptversammlung erreichen, damit der Vorstand eine Beschlussvorlage erarbeiten kann. Der Termin der Hauptversammlung wird auf der Startseite dieser Homepage unter "Aktuelle Nachrichten" bekannt gegeben.
Die Anträge sind formlos zu stellen und ausreichend zu begründen.
Ist das Antragsvolumen größer als die zur Verteilung bereit stehenden finanziellen Mittel, entscheiden die anwesenden Mitglieder des Vereins, welche Anträge Berücksichtigung finden und in welcher Höhe die Förderungen ausfallen sollen.
Der Förderhöchstbetrag pro Fachbereich setzt sich aus einem maximalen Sockelbetrag von 500 EUR und einem Bonusbetrag von ebenfalls maximal 500 EUR zusammen. Der Sockelbetrag orientiert sich am Volumen der Antragstellungen. Der Bonusbetrag korreliert mit dem prozentualen Mitgliederanteil einer Fachschaft im Förderverein (Prozentsatz * 500 EUR). Wie groß der Anteil jeder Fachschaft im Förderverein ist, zeigt die folgende Grafik :
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung erhalten Antragsteller*innen eine Einladung zur Hauptversammlung, um den Antrag auf der Versammlung näher erläutern bzw. Nachfragen beantworten zu können. Anträge, deren Antragsteller*innen nicht anwesend sind, können von der Berücksichtigung ausgeschlossen werden.
Fachbereiche mit hohem Finanzbedarf sollten alternativ zusammen mit dem Förderverein abwägen, ob ein Förderantrag bei Stiftungen erfolgreich durchgeführt werden kann.
Weitere Informationen gibt es bei
Es fehlen Mittel für den Bezug von Materialien. Aber auch der Besuch von Referent*innen, Autor*innen, Teamer*innen oder Workshop-Leiter*innen ist oft mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Checkliste:
A Handelt es sich um eine zusätzliche kostenpflichtige Unterrichtsaktivität, die innerhalb des Schulgebäudes stattfindet?
Wenn nein, bitte andere Fördermöglichkeit wählen
Wenn ja, weiter bei B
B Bei Gesamtkosten des Projektes bis einschließlich 75 EUR übernimmt der Förderverein 100% der Gesamtkosten.
Ist dies zutreffend, gleich weiter zu G.
C Liegen die Gesamtkosten des Projektes über 500 EUR und ist bis zum Projektstart noch mindestens 1/2 Jahr Zeit?
> Nachfrage beim Förderverein wegen der Bezuschussung durch Stiftungsmittel.
info@fv-mnge.de
D Wenn es sich bei dem Projekt um eine angeleitete Aktivität der kulturellen Bildung handelt, für das zusätzliche Kosten anfallen, können BuT-Anträge auf anteilige Kostenübernahme beantragt werden. Schüler*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bis zu 180 EUR pro Jahr abrufen.
Erläuterungen:
Förderungen nach Anlage 7 sind eigentlich gedacht für die Teilhabe am kulturellen Leben in Gemeinschaften außerhalb der Schule. Allerdings gibt es Überschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen mit geleiteten Angeboten innerhalb der Schule, wie sie eingangs erwähnt worden sind.
Zu prüfen ist in jedem Einzelfall, ob die zustehenden Fördermittel nach Anlage 7 nicht bereits aufgebraucht sind durch Beiträge für Sportverein, Musikschule, Ferienfreizeiten usw.
G Liegen die verbleibenden Kosten bis 100 EUR, so übernimmt der Förderverein 100%. Liegen die verbleibenden Kosten über 100 EUR, so bezuschusst der Förderverein das Projekt mit maximal 100 EUR.
Der Besuch einer Theatervorstellung, eines Konzertes oder eines Museums sind Ereignisse, an die man sich auch nach seiner Schulzeit gut erinnern kann. Auch ein Wandertag ist eine willkommene Zäsur vor der nächsten Lernstrecke im Schulgebäude. Der Nachteil derartiger Events sind die anfallenden Kosten für Verkehrsmittel und/oder Eintrittsgebühren. Hierfür können Fördermittel beantragt werden. Für Verpflegungskosten muss jede Schüler*in selbst aufkommen.
Checkliste:
A Handelt es sich um eine Unterrichtsaktivität, die außerhalb des Schulgebäudes stattfindet und mit zusätzlichen Kosten für Fahrt und/oder Eintritt verbunden ist?
Wenn nein, bitte andere Fördermöglichkeit wählen
Wenn ja, weiter bei B
B Bei Gesamtkosten des Projektes bis einschließlich 3 EUR pro Schüler*in übernimmt der Förderverein 100% der Gesamtkosten.
Trifft dies zu, gleich weiter bei F
C Liegen die Gesamtkosten des Projektes über 500 EUR und ist bis zum Projektstart noch mindestens 1/2 Jahr Zeit?
> Nachfrage beim Förderverein wegen der Bezuschussung durch Stiftungsmittel
info@fv-mnge.de
D Für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen nach Bildung und Teilhabe ist ein Antrag auf anteilige Kostenübernahme zu stellen.
F Liegen die verbleibenden Kosten bis 100 EUR, so übernimmt der Förderverein 100%. Liegen die verbleibenden Kosten über 100 EUR, so bezuschusst der Förderverein das Projekt mit maximal 100 EUR.
Förderung für ein Projekt außerhalb der Schule
Belege bitte spätestens nach Projektabschluss zeitnah als Anhang per E-Mail oder als Original/Kopie per Postfach beim Förderverein einreichen.
Macht euer Projekt nach außen bekannt. Für jeden Bericht in einem öffentlichen Medium erhaltet ihr 25 EUR vom Förderverein.
Wir sind in öffentlichen Medien
Ausgefüllte Formulare bitte als Anhang per E-Mail oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Der Etat von Fachbereichen reicht in der Regel nur für laufende Kosten und kleinere Ersatzbeschaffungen. Werden größere Summen fällig, stellt sich die Frage der Finanzierung.
Der Förderverein gewährt Fachbereichen ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren. Die Höhe eines Darlehens orientiert sich am Jahresetat des Fachbereiches. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 2/3 des Fachetats multipliziert mit der Jahresanzahl der Laufzeit. (Ein Fach mit einem Jahresetat von 1.500 EUR erhält bei 3 Jahren Laufzeit demzufolge maximal 3.000 EUR als Darlehen.) Somit verbleibt der FaKo mindestens 1/3 des Etats für laufende Verpflichtungen.
Die Fachbereichsleitung stellt den Darlehensantrag stellvertretend für die Fachkonferenz. Erforderliche Angaben sind
Die Rückzahlung erfolgt jährlich als Lastschrift vom MNGE Materialgeldkonto zu Lasten des Fachetats.
Treuhand-Darlehen für Fachbereiche
Das ausgefüllte Formular bitte zusammen mit dem Kostenvoranschlag als Anhang per Email oder als Ausdruck per Postfach beim Förderverein einreichen
Fachbereiche bekommen vom Förderverein für Unterrichtsmittel, die sie sich sonst nicht leisten können, einen Zuschuss bis zu 1.000 EUR. Kann die prognostizierte Rückzahlung eines Darlehens nicht eingehalten werden, so ist es sinnvoll, rechtzeitig einen formlosen Förderantrag an die Hauptversammlung zu stellen, die Februar/März stattfindet.
Alternativ ist auch eine Finanzierung durch Stiftungsmittel zu prüfen.
Förderverein MNGE
Wir machen mit Fördergeldern und gezielter Beratung vieles möglich.